Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Aufgrund der beschränkten Geschäftsfähigkeit Ihres Sohnes ist der Vertrag nicht zustande gekommen, Sie müssen folglich die 123 € nicht bezahlen.
Könnten Sie kurz mitteilen, wie die Seite hieß?
Bitte teilen Sie mir den Namen entweder per Nachfrage oder per Mail mit.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich hatte nur Sorge wegen des falschen Geburtsdatums.Kinder halt. Es gibt allerdings auch eingestellte Gerichtsurteile dieser anwaltlichen Vertretung unter *****.Die Internetseite heisst *****.de
Viele Grüsse
Sehr geehrte Ratsuchende,
das falsche Geburtsdatum könnte grundsätzlich strafrechtliche Konsequenzen haben, jedoch ist Ihr Sohn noch nicht strafmündig, so daß dies hier unerheblich ist.
Eventuelle deliktische Ansprüche sind meines Erachtens nicht gegeben, weil Ihr Sohn zu jung war, um die Fehlerhaftigkeit des Tuns zu erkennen. Jedoch ist dies vom Gericht zu entscheiden, hierbei differieren deren Urteile.
Die eingestellten Urteile beziehen sich im Wesentlichen auf Vergleiche, in denen die Forderung anerkannt worden ist.
Ich rege an, nichts zu tun und eventuellen Mahnbescheiden zu widersprechen. Auch sollten Sie keinesfalls Vergleiche schließen. Sollte der Kollege Tank Ansprüche aus Delikt stellen, also explizit Forderungen wegen Computerbetruges stellen, rege ich an, einen örtlichen Kollegen hinzuzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber