21. April 2025
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22:06
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die Verweisung in Ihrem Fall bezieht die Dienstanweisung in der konkret benannten Fassung in den Arbeitsvertrag mit ein.
Es handelt sich nach der mitgeteilten Formulierung nicht um eine dynamische Verweisung. Eine Änderung der Dienstanweisung kann nur durch Ihre Mitwirkung verbindlich gemacht werden. Daneben kann der Arbeitgeber auch über das Direktionsrecht Anweisungen durchsetzen ohne, dass Sie zustimmen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-