Deutschlandfunk doppelte Gebühr

| 19. November 2024 21:48 |
Preis: 100,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Seit einem Jahr nun bekam ich seitens Deutschlandfunk Briefe mit Feststellungsbescheiden, Mahnungen und nun von der Vollstreckungsbehörde meine Wohnkreis ein Vollstreckungsauftrag.

Das ganze beruht darauf das ich seit 2013 (2018 war der Schriftwechsel) befreit bin da ich mit einem Beitragszahler die Wohnung teile (Mein Brief mit beiden Beitragsnummern habe ich noch) das Antwortschreiben von Deutschlandfunk jedoch nicht mehr. Jedoch wurde von mir auch kein Beitrag mehr verlangt, somit gehe ich einmal davon aus das ich logischerweise keinen Beitrag mehr Zahlen mußte.

Die Briefe die ich seit letzten Jahr bekomme laufen alle auf mich als FRAU und nur meinen 1. Namen nicht mein 2. Namen der überall angegeben ist.

Ich habe schon Briefe zurück geschickt mit dem Hinweis das diePerson die Adressiert ist nicht hier wohnt, half nichts. Bei der Vollstrekcungsstelle platzte mir
der Kragen und ich schrieb Deutschlandfunk nochmals an und verwies auf meine Alte Beitragsnummer. Auch das half nichts, denn die alte Beitragsnummer wäre inaktiv gesetzt worden und gäbe es nicht mehr.

Mein Problem ist nun das Plötzlich alle Briefe mit meinem Richtigen Namen und Auch HERR als Anrede verwendet werden, selbst nun beim Deutschlandfunk.

Ich fragte warum aus einer Frau plötzlich ein Mann gemacht wurde (sowohl Vollstreckungsbehörde las auch Deutschlandfunk) jedoch wird dies Ignoriert und heute bekam ich
Besuch von einem Vollstrekckungsbeamten der gerne das Geld haben möchte ( ca 1000 EUR)

Was habe ich für möglichkeiten ?
20. November 2024 | 00:39

Antwort

von


(1757)
Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail: ra_wilke@gmx.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

Sie sollten gegen die Vollstreckung beim zuständigen Verwaltungsgericht Vollstreckungsgegenklage einreichen bzw. beantragen, dass festgestellt wird, dass die Vollstreckung unzulässig ist.

Hierzu muss zunächst festgestellt werden, am besten durch Akteneinsicht, auf welche Bescheide sich gestützt wird und welche Zeiträume.

Dies alles müsste durch einen Anwalt haarklein aufgespalten werden nach folgenden Kriterien:

Welche Bescheide sind falsch adressiert?
Welche eventuell gar nicht zugegangen?
Gegen welche wurde Widerspruch eingelegt und auch ein Widerspruchsbescheid erlassen.?

Dem Gericht muss die ganze lange Ungerechtigkeit dieser Akte präsentiert werden, nur dann hört der Funk auf.

Vorher nicht!

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke


Bewertung des Fragestellers 20. November 2024 | 18:32

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Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht