Designschutz Verletzung

23. Januar 2021 18:56 |
Preis: 50,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren, 
mein Name ist Sabri Altindag und ich bin seit kurzem Amazon Händler auf dem deutschen Marktplatz.
Gerne würde ich mich mit ihnen um einen spezifischen Fall meinerseits zum Thema Designrecht unterhalten und beraten lassen.

Ich habe am 11.01.2021 begonnen mein erstes Produkt zu verkaufen. Dieses Produkt wurde jedoch von einem meiner Konkurrenten sehr schnell am 19.01.2021 aufgrund von verletztem Designrecht gesperrt. Es handelt sich um das Produkt Vorratsgläser. 

Was ich sehr merkwürdig finde ist, dass es einige andere Händler gibt, die das selbe Design seit teilweise 1-2 Jahren schon vor der Patent bzw. Designanmeldung auf amazon.de anbieten.

Hier der Link zu meinem gesperrten Produkt: https://www.amazon.de//dp/B08KJCWN6C/
Hier der Link zum Konkurrenten, der mich sperren lassen hat: https://www.amazon.de/dp/B07VWC6LWZ/
Hier die Designnummer zu dem Produkt vom Konkurrenten: 402020200599-0001 

Ich habe leider keine vernünftige Patentrecherche betrieben und befürchten nun, dass ich für eine hohe Summe verklagt werden könnte. 

Das Patent des Konkurrenten wurde im Februar 2020 angemeldet. Es gibt aber schon einige andere Verkäufer, die das selbe Produktdesign seit April 2019 verkaufen und nicht gesperrt worden sind. Wie kann ich das Ganze verstehen? Würde es hier Sinn machen einen Nichtigkeitsantrag zu stellen? 

Hier die Links der anderen Konkurrenten, die teilweise seit April 2019 verkaufen. 
https://www.amazon.de/dp/B07QPCZBYM/
https://www.amazon.de/dp/B07R5D7DWV/
https://www.amazon.de/dp/B07QN9NJ9Q/
https://www.amazon.de/dp/B07GCMBFSM?psc=1
https://www.amazon.co.uk/dp/B07VPC77LV?psc=1

Dann gibt es noch diese Gewürzgläser (6x150ml) von EcoNovo (Der Konkurrent, der mich sperren lassen hat). 
https://www.amazon.de/dp/B07GYQQCFG?psc=1
Patentanmeldung  bzw. Designnummer zu den Gewürzgläser (6x150ml): 402020201967-0001

Bei diesem Produkt handelt es sich um das selbe Design, aber nur in einer kleineren Volumen Größe. Dieses Listing ist seit dem 30. August 2018 online. Wenn man mit einem Amazon Produktrecherche Tool in die Historie des Produktes reinschaut, sieht man aber, dass er erst seit Juni 2020 seine ersten Verkäufe hat. Hier besteht glaube ich die Möglichkeit, dass dieses Listing vorher ein komplett anderes Produkt war, er es aber auf das patentierte Produktdesign umschrieben hat, damit es so ausschaut, dass er der erste ist, die dieses exakte Produktdesign anbietet. 

Meine Frage ist folgende:
1) Ist es empfehlenswert mit all den vorliegenden Informationen einen Nichtigkeitsantrag zu stellen und wie hoch sind die Chancen vor Gericht zu gewinnen bzw. seinen Designschutz vom DPMA löschen zu lassen?

Ich hoffe Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein und würde mich über eine Beratung mit Ihnen sehr freuen. 

Mit freundlichen Grüßen
Sabri Altindag
24. Januar 2021 | 14:16

Antwort

von


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Wichlinghauser Markt 5
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Aus Ihren Angaben wird leider nicht klar ersichtlich in welcher Rolle Sie diese Gläser verkaufen, also ob Sie nur Wiederverkäufer sind oder ob Sie der Auffassung sind, dass Sie dieses Design entworfen haben und Sie sich deshalb darauf berufen, dass es Ihnen gehört und nicht dem Konkurrenten.

Wenn es sich um Ihr Design handelt, dann sollten Sie einen Widerspruch eintragen lassen und den Weg gehen nachzuweisen, dass Sie der Urheber sind.

Wenn Sie diesen Artikel selbst von einem Händler beziehen, dann ist das eigentlich eher dessen Baustelle. Sie dürfen natürlich auch Artikel kaufen für die Sie nicht der Rechteinhaber sind. Aber grundsätzlich muss der Hersteller und der Wiederverkäufer das Recht zum Vertrieb dieser Ware vom Rechteinhaber ableiten. Also der Hersteller brauchte eine Lizenz und muss in rechtmäßiger Weise an einen Wiederverkäufer weiterverkaufen.

Mit freundlichen Grüßen


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