5. November 2006
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19:55
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Sie sollten sich an den Hersteller/Verkäufer wenden, da dieser meistens weiß, wer das Urheberrecht hält. Mit dem Inhaber des Urheberrechts sollten Sie dann abklären, ob eine Neuauflage erlaubt ist.
Meines Erachtens ist nur das Urheberrecht relevant. Dieses erlischt 70 Jahre nach dem Tode des Designers.
Sollte es eine Patentanmeldung geben und sollte diese erloschen sein, so können Sie sich ein etwaiges Patent ncht schützen lassen, weil es nicht Ihre Erfindung ist.
Das Urheberrecht könnten Sie aber auf sich übertragen lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber