Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Aufgrund ihrer Schilderungen ergeben sich mögliche Ansprüche wegen verschiedener Mängel nach § 437 BGB.
Für die endgültige Beurteilung der Frage ist wichtig zu wissen, ob Sie von Privat gekauft haben oder von einem Händler. Ferner muss genau gesehen werden, in welchem Umfang im eBay Angebot defekte dargelegt worden sind.
Sofern das Fahrzeug mangelhaft ist, wovon auszugehen ist, die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen ist, haftet Ihnen der Verkäufer nach § 437 BGB.
Sofern Ihnen gegenüber Mängel arglistig verschwiegen worden sind, was bei dem defekten Tacho und insbesondere auch bei dem Unfallschaden der Fall zu sein scheint, können Sie zudem den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Wenn zudem in dem schriftlichen Kaufvertrag Freiheit zugesichert worden ist, liegt ebenfalls eine fehlende vertraglich zugesicherte Beschaffenheit vor, die Sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Aufgrund Ihrer Schilderungen ist davon auszugehen, dass Ihnen das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und auch auf Schadensersatz durchaus zustehen könnte.
Sie sollten dringend den gesamten Vorgang an Hand der konkreten Unterlagen (eBay-Angebot und Kaufvertrag) juristisch prüfen lassen, um letztlich Klarheit gewinnen zu können.
Sofern Sie an einer solchen Überprüfung durch mich im Rahmen eines weiterführenden Mandates interessiert sind, können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen. Ich werde kurzfristig die Unterlagen prüfen und Ihnen konkret sagen, Sie weiter vorgehen sollen.
Mit freundlichen Grüßen
hallo.
vielen dank für die schnelle antwort...
ich habe von privat gekauft.ebaynummer habe ich hier mit angegeben.
die technischen mängel, rost, defekter tacho usw. sind nicht das problem, die sind von mir einkalkuliert worden und behebbar, es geht nur um den frontschaden und den vermutlichen tüv der das fahrzeug so abgenommen hat!
der verkäufer hat mir 100 euro als ersatz angeboten, da ich aber alleine schon 200 euro fahrtkosten hatte und ich vermutlich den rahmen ersetzen lassen muss (884 euro ) habe ich 150 euro vorgeschlagen die er aber ablehnt und mich mit bewertugsabgabe erpresst sonst würde ich auch die 100 euro nicht bekommen.
für eine weiterführung des anliegens wäre ich bereit, da ich erst einen passenden anwalt in meiner nähe suchen müsste...
ebay artikelnummer: 130588704855
mfg
e.franz
Da in der Auktion lediglich das sofortige Ausgehen des Motors als Defekt beschrieben wurde, ist auch nur die Gewährleistung hinsichtlich dieses Punktes ausgeschlossen.
Das Ihnen unterbreitete Angebot halte ich nach erster Beurteilung für völlig unzulänglich.
Mit freundlichen Grüßen