15. September 2021
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21:52
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail: Schroeter@Rechtsanwalt-Schroeter.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Kfz-Brief ist als Sicherheit bei der finanzierenden Bank hinterlegt. Als Sicherheit dient in der Regel das Fahrzeug sels, welches sicherungsübereignet ist. D.h. die Hinterlegung des Kfz Briefes verhindert, dass das sicherungsübereignete Fahrzeug veräußert werden kann. Sicherungsgeber ist Ih NOchleensgefährte als Besitzer des Fahrzeuges.
Wird das Darlehen zurückgeführt entfällt der Sicherungszweck und das Fahrzeug wird an den Berechtigten wieder übereignet. Dies erfolgt durch Rückgabe des KfZ Briefes an den Besitzes und Berechtigten. D.h. der Kfz-Brief wird nicht an Sie, sondern an Ihren Nochlebensgefährten zurückgegeben. Etwas anderes greift nur dann, wenn dies im Darlehensvertrag ausdrücklich geregelt ist.
Da der Darlehensvertrag durch Sie abgeschlossen wurde, können Sie die Ratenzahlung nicht ohne weiteres einstellen. Eine Einstellung der Zahlung der Darlehensraten, hat neben einer Schufameldung auch die Verwertung der Sicherheit zur Folge.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA