Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihe Frage..
Die Bewetung Ihrer Leistung ist in der Tat als durchschnittlich, nämlich befriedigend anzusehen. Auch bei der Arbeitsqualität ist maximal eine durchschnittliche Bewertung gegeben. "Solide" Fachkenntnisse sind Durchschnit und eben keine guten oder sehr guten Kenntisse.
Das gilt auch für "brauchbare" Lösungen. Bei einer besseren Bewertung müsste es heißen: "Seine Arbeitsergebnisse waren stets gut verwertbar". Nach Ihren Abgaben waren Sie bereit Mehrarbeit zu leisten, dies muss im Zeugnis auf Wunsch aufgenommen werden.
Auch beim Sozialverhalten sollten es in einem guten Zeuignis heißen: "... gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei".
Bei der Bewertung muss der AN beweisen, dass er besser als befriedigend war und der AG muss beweisen, wenn er den AN schlechter als 3 bewerten will.
Sie können also zwar eine Verbesserung verlangen, wenn der AG sich aber weigert, müssten Sie im Streitfall voe dem Arbeitsgericht nachweisen, dass Sie die Note 2 verdient hätten.
Sie sollten aber dennoch den Versuch machen und eine Verbesserung verlangen. Gerade weil man Sie fest übernommen hat, muss man ja mit Ihren Leistungen zufrieden gewesen sein und dies sollte im Zeugnis Niederschlag finden.
gerne beantworte ich Ihe Frage..
Die Bewetung Ihrer Leistung ist in der Tat als durchschnittlich, nämlich befriedigend anzusehen. Auch bei der Arbeitsqualität ist maximal eine durchschnittliche Bewertung gegeben. "Solide" Fachkenntnisse sind Durchschnit und eben keine guten oder sehr guten Kenntisse.
Das gilt auch für "brauchbare" Lösungen. Bei einer besseren Bewertung müsste es heißen: "Seine Arbeitsergebnisse waren stets gut verwertbar". Nach Ihren Abgaben waren Sie bereit Mehrarbeit zu leisten, dies muss im Zeugnis auf Wunsch aufgenommen werden.
Auch beim Sozialverhalten sollten es in einem guten Zeuignis heißen: "... gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei".
Bei der Bewertung muss der AN beweisen, dass er besser als befriedigend war und der AG muss beweisen, wenn er den AN schlechter als 3 bewerten will.
Sie können also zwar eine Verbesserung verlangen, wenn der AG sich aber weigert, müssten Sie im Streitfall voe dem Arbeitsgericht nachweisen, dass Sie die Note 2 verdient hätten.
Sie sollten aber dennoch den Versuch machen und eine Verbesserung verlangen. Gerade weil man Sie fest übernommen hat, muss man ja mit Ihren Leistungen zufrieden gewesen sein und dies sollte im Zeugnis Niederschlag finden.