Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese auf der Grundlage des von Ihnen dargestellten Sachverhalts wie folgt beantworten:
Bei der Verwendung des Namens “Donut Duck“ ist sprachlich eine erhebliche Verwechslungsgefahr gegeben. Dies ist Ihnen ja auch bewusst, es geht ja auch darum, von der berühmten Marke „Donald Duck“ zu profitieren, in dem sich die Leute den Namen des Donut-Standes leichter merken können. Auf der anderen Seite wollen Sie ja grundsätzlich in einer anderen Branche verkaufen, als diejenige, die man mit „Donald Duck“ zunächst in Verbindung bringen würde.
Allerdings ist „Donald Duck“ als Marke in Deutschland auch für Zuckerwaren und Schokolade eingetragen und damit auch geschützt. Insofern kann ich Ihnen nach der hier nur möglichen ersten Prüfung nur raten, sich einen anderen Namen für Ihren Donut-Stand auszudenken, wenn Sie nicht Gefahr laufen wollen, markenrechtlich von Disney in Anspruch genommen zu werden.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Nicole Maldonado
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese auf der Grundlage des von Ihnen dargestellten Sachverhalts wie folgt beantworten:
Bei der Verwendung des Namens “Donut Duck“ ist sprachlich eine erhebliche Verwechslungsgefahr gegeben. Dies ist Ihnen ja auch bewusst, es geht ja auch darum, von der berühmten Marke „Donald Duck“ zu profitieren, in dem sich die Leute den Namen des Donut-Standes leichter merken können. Auf der anderen Seite wollen Sie ja grundsätzlich in einer anderen Branche verkaufen, als diejenige, die man mit „Donald Duck“ zunächst in Verbindung bringen würde.
Allerdings ist „Donald Duck“ als Marke in Deutschland auch für Zuckerwaren und Schokolade eingetragen und damit auch geschützt. Insofern kann ich Ihnen nach der hier nur möglichen ersten Prüfung nur raten, sich einen anderen Namen für Ihren Donut-Stand auszudenken, wenn Sie nicht Gefahr laufen wollen, markenrechtlich von Disney in Anspruch genommen zu werden.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Nicole Maldonado