1. März 2013
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18:54
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Hausbesitzer haftet für Schäden, die durch Dachlawinen verursacht werden, nur, wenn er eine Rechtspflicht hatte, Vorkehrungen gegen solche Vorfälle zu schaffen. Eine solche Rechtspflicht ergibt sich nur bei Vorliegen besonderer Umstände. Insbesondere kann eine öffentlich-rechtliche Vorschrift im Sinne einer Ortssatzung vorliegen, was aber zu prüfen wäre.
Besondere Umstände können auch vorliegen, wenn Dachlawinen regelmäßig vom Haus des Nachbarn abgehen und er also ständig damit rechnen muss, dass bei Schnee wieder eine Lawine abgeht.
Liegen keine besonderen Umstände vor, ist der Nachbar nicht dazu verpflichtet, Vorkehrungen gegen solche Dachlawinen zu treffen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht