Antwort
vonRechtsanwalt Klaus Wille
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail: anwalt@anwalt-wille.de
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ob eine Kündigung möglich ist, hängt davon ab, was in den Vertragsbedingungen steht.
Die betreffende Stelle bzgl. der Kündigung lautet in den AGBs der Fa. wie folgt:
"Entscheiden Sie sich zu Beginn für einen Testzugang gelten zusätzlich folgende Vertragsbedingungen. Wenn Sie nicht innerhalb des Testzeitraums, 7 Tage oder maximal 1 GB Daten, per Post, Fax oder online kündigen verlaengert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate. Die Kündigung kann online nur mittels dieses Links erfolgen! Kuendigungen per Email sind aus technischen Gründen nicht möglich. Wählen Sie nicht selbst eines unserer Leistungspakete entsteht so automatisch der Vertrag Centurionet 10 GB. Dieser Vertrag beinhaltet 10 GB Datenkontingent monatlich mit einer Laufzeit von 12 Monaten zu 7,80 Euro monatlich. Wenn die von Ihnen abgeschlossene Vertragslaufzeit nicht spätestens 2 Wochen vor Ablauf gekündigt wird, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um die bisherige Vertragslaufzeit. Alle notwenigen Kontaktdaten um fristgerecht zu kündigen finden Sie in unserem Impressum."
Danach sind in Kündigungen der E-mail nicht möglich. Das wurde aber farblich hervorgehoben auf einem Link verwiesen, womit eine Kündigung möglich ist. Sie hätten aber auch per Post oder Telefax kündigen können.
Ich halte diese Einschränkung auch nicht für unwirksam, da ihnen verschiedene Möglichkeiten der Kündigung geboten worden sind.
Es wird in der eines anderes übrig bleiben als den Betrag zu zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Klaus Wille
Viele Dank für Ihre schnelle Antwort.
Eine Frage hätte ich aber noch:
Ist die Aufforderung trotzdem zu begleichen, wenn ich deren Leistung noch nie in Anspruch genommen habe und außerdem keine Zugangsdaten bekommen habe?
Die Fa. scheint ja nicht sehr seriös zu sein, da die Polizei in Aachen schon gegen die Fa. vorgeht, da sogar Personen, die nie etwas mit der Fa. zu tun hatte Mahnbescheide bekommen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vielen Dank für Ihre Nachfrage
Die Frage der Seriosität ist meines Erachtens unerheblich.
Sie haben mit der für meinen Vertrag geschlossen. Den Vertrag haben Sie nicht wirksam gekündigt. Sollten Sie das bisher noch nicht getan haben, so rate ich Ihnen dies schnellstmöglich per Post und Fax nachzuholen.
Wenn die die Zugangsdaten nicht erhalten haben, hätten die der Firma eine Frist zur Stellungnahme beziehungsweise Herausgabe der Zugangsdaten setzen müssen.
Daher bleibt nach meiner Ansicht nur die Möglichkeit, dass das Sie den Betrag bezahlen müssen. Sie sollten dies schnell tun.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt