Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider dürfen die Firmen bis zur endgültigen Bezahlung die Forderung an ein Inkassounternehmen abgeben. Wenn Sie bis dahin eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung hatten, dürfen aber keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Hatten Sie dies nicht und befanden sich in Verzug, ist auch dies möglich.
Bezüglich der Weiterleitung an die Auskunftstei bitte ich um Zusendung der entscheidenden Passage, der Ratenzahlungsvereinbarung bzw. des Vertrages mit den Verkehrsbetrieben, um das zu prüfen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider dürfen die Firmen bis zur endgültigen Bezahlung die Forderung an ein Inkassounternehmen abgeben. Wenn Sie bis dahin eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung hatten, dürfen aber keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Hatten Sie dies nicht und befanden sich in Verzug, ist auch dies möglich.
Bezüglich der Weiterleitung an die Auskunftstei bitte ich um Zusendung der entscheidenden Passage, der Ratenzahlungsvereinbarung bzw. des Vertrages mit den Verkehrsbetrieben, um das zu prüfen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen