Bindung an schriftlichen Leasingantrag

20. Juli 2025 18:02 |
Preis: 50,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Am 16.06.2025 habe ich in einem Autohaus den Abschluss eines Leasingvertrags für ein Fahrzeug beantragt (Kilometerleasing). Hierin heißt es, dass "der Leasingnehmer an seinen schriftlichen Leasingantrag vier Wochen gebunden ist. Der Leasingvertrag ist abgeschlossen, wenn der Leasinggeber innerhalb dieser Frist die Annahme des Antrages in Textform bestätigt". Nachdem ich keinen schriftliche Bestätigung des Antrages bekommen hatte, habe ich am 18.07.2025 im Autohaus nach dem aktuellen Sachstand gefragt. Daraufhin erhielt ich am selben Tag per E-Mail eine PDF-Datei mit der Bestätigung, datiert auf den 30.06.2025.

Der Verkäufer des Autohauses schrieb in seiner E-Mail, dass er sich die Bestätigung manuell hat zuschicken lassen, "da dies nicht wie es eigentlich sein sollte, automatisch passiert ist".

Bin ich in diesem Zusammenhang noch an meinen Antrag gebunden?

Falls ich nicht mehr an den Antrag gebunden bin: wie kann ich ein entsprechendes Schreiben formulieren und an wen versende ich dieses: an den vermittelnden Händler oder das Leasingunternehmen?
20. Juli 2025 | 19:16

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:

Sie haben am 16.6.25 den Abschluß eines Leasingvertrags beantragt.

An diesen Antrag waren Sie gemäß den Vertragsbestimmungen 4 Wochen gebunden.

Die Vertragsannahme ist nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt.

In diesem Fall ist der Antrag erloschen, da er nicht rechtzeitig erfolgt ist.

Gesetzlich ist dies in § 146 BGB geregelt:

„[b]§ 146 Erlöschen des Antrags

Der Antrag erlischt, wenn er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber nach den §§ 147 bis 149 rechtzeitig angenommen wird.[/b]"


Daher sind Sie an den Antrag nicht mehr gebunden, der Antrag ist wegen verspäteter Annahme hinfällig.
Daran ändert auch die auf den 30.6. datierte Bestätigung nichts, da Sie die Annahme erst nach Ablauf der Frist erhalten haben.

Die verspätet zugesandte Annahmebestätigung wäre daher als neuer Antrag zu werten, so § 150 BGB:

„[b]§ 150 Verspätete und abändernde Annahme

(1) Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag………."
[/b]

Wenn Sie sich jetzt entscheiden möchten, den Vertrag nicht mehr abzuschließen, brauchen Sie rechtlich gesehen kein spezielles Schreiben, da der Vertrag nicht zustande gekommen ist und sowohl der Verkäufer als auch das Leasingunternehmern für einen Vertragsschluss beweispflichtig wäre.

Sie können aber eine kurze formlose Bestätigung schicken, um Missverständnisse zu vermeiden.


Schreiben Sie einfach, daß Sie den Antrag auf den Vertrag nicht mehr aufrechterhalten, da Sie innerhalb der vereinbarten Frist keine Annahmeerklärung erhalten haben, und daher von einer Erledigung der Vertragsangelegenheit ausgehen.

Bitten Sie um eine kurze Bestätigung, daß die Angelegenheit und der Vertrag damit erledigt ist.

Das Schreiben können Sie an den Verkäufer des Autohauses senden, der den Antrag entgegengenommen hat, da dieser ihr Ansprechpartner war.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


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