Bewerbungskosten

| 2. März 2006 16:12 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Arbeitsrecht


Ich habe von ArbGericht Krefeld eine Ladung zum Gütetermin bekommen. Dieser wäre am 07.03.06.Am 06.03.06 fange ich eine neue Arbeitstselle in Heilbronn an.Ich habe das Gericht sofort um Terminverlegung gebeten. Keine Antwort
Und heute habe ich habe ich ein Schreiben von der gegenseite bekommen in man die Klageabweisung beantragt. Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Guten Tag,

wenn ein Gütetermin beim Arbeitsgericht Krefeld für den 07.03. anberaumt ist, müssen Sie grundsätzlich an diesem Termin auch teilnehmen. Wenn Sie nicht erscheinen wird das Arbeitsgericht Ihre Klage im Wege eines Versäumnisurteiles abweisen. Gegen das Vesäumnisurteil können Sie dann lediglich binnen einer Woche ab der Zustellung Einspruch einlegen.

Sie können natürlich auch mit der Wahrnehmung des Termines einen Anwalt beauftragen. Für diesen Fall müßten Sie dann, sofern nicht doch das persönliche Erscheinen angeordnet ist, nicht selbst erscheinen, sondern der Rechtsanwalt könnte für Sie den Termin wahrnehmen. Ich bin gerne bereit, diesbezüglich tätig zu sein oder einen geeigneten Kollegen zu vermitteln. Wenn dies in Betracht kommt, kontaktieren Sie mich gerne.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Str. 19
26603 Aurich

Tel. 04941-605347
Fax 04941-605348
email: info@fachanwalt-aurich.de
Rückfrage vom Fragesteller 2. März 2006 | 19:44

Guten Abend Herr Weiß,
erstmal vielen Dank für ihre Antwort und was würde mich das Kosten wenn sie aktiv werden würden in Krefeld. Rechtsschutzversicherung ist vorhanden.
Danke, Grüße aus Lohmar

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. März 2006 | 12:55

Guten Tag,

ich gehe davon aus, daß sich Ihre Nachfrage durch die e-mail-Korrespondenz bereits erledigt. Rufen Sie mich gerne an !

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiß

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