Bewerbungen aufgrund von Vermittlungsvorschlägen

24. Juni 2014 22:51 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Guten Abend,

ich bin Hartz-IV-Empfänger.

Laut Eingliederungsvereinbarung habe ich pro Monat eine bestimmte Anzahl Eigenbemühungen zu tätigen. Zusätzlich sendet mir mein Arbeitsvermittler aber auch noch Vermittlungsvorschläge, auf die ich mich zu bewerben habe.

Zählen Bewerbungen aufgrund von Vermittlungsvorschlägen auch als Eigenbemühungen? Mein derzeitiger Arbeitsvermittler hat mir auf meine Nachfrage geschrieben, dass es nicht so wäre. Andere Arbeitsvermittler bzw. Jobcenter scheinen dies anders zu beurteilen. Meine Eingliederungsvereinbarung schweigt sich zu diesem Thema aus.

Wie ist hier letzten Endes die Rechtslage? Kann ich die Bewerbungen aufgrund von Vermittlungsvorschlägen in meine Eigenbemühungen einfließen lassen oder würde ich mich damit dem Risiko einer Sanktion aussetzen?

Im Rahmen eigener Recherchen habe ich herausgefunden, dass sich der Petitionsausschuss des Bundestages auch schon einmal mit dem Thema Eigenbemühungen befasst und in seiner Abschlussbegründung unter anderem Folgendes dazu geschrieben hat (die Petition hat die Id-Nr. 23756 und wurde am 23.03.2012 eingereicht):

"Wenn auch die Entgegennahme von Vermittlungsvorschlägen durch die Arbeitsagentur noch keine Eigenbemühung darstellen kann, so sind jedenfalls sich hieraus ergebende Bewerbungen, Vorsprachen und Vorstellungsgespräche genauso dem Arbeitssuchenden obliegende und bei der Erfüllung der Eingliederungsvereinbarung zu beachtende Eigenbemühungen, wie die weiteren denkbaren Formen von Eigenbemühungen."

Quelle des obigen Zitats (PDF-Datei):
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_03/_23/Petition_23756.abschlussbegruendungpdf.pdf

Link zu der entsprechenden Petitionsseite (dort kann unter anderem auch die vorgenannte PDF-Datei abgerufen werden):
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_03/_23/Petition_23756.html

Könnte ich mich im Streitfall bzw. Sanktionsfall auf das obige Zitat berufen?

Mit freundlichen Grüßen
25. Juni 2014 | 08:38

Antwort

von


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Web: https://www.motzenbaecker-adam.de
E-Mail: ra-adam@gmx.de
Sehr geehrter Fragender,

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben sowie Ihres Einsatzes.

Sie haben es schon richtig erkannt, dass es hierzu unterschiedliche Ansichten gibt und es von Jobcenter zu Jobcenter verschieden ist. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass es sich hierbei um Eigenbemühungen handelt.

Zwar können Sie sich durchaus auf diese Meinung sowie den Petitionsausschuss des Bundestages berufen, jedoch setzen Sie sich der Gefahr aus, dass Ihr Jobcenter die gegenteilige Meinung vertritt und Sie sanktioniert. Hier könnte man zwar ggfs. gegen vorgehen und Widerspruch erheben bzw. Eilrechtsschutz beantragen, jedoch wäre dies für Sie natürlich mit einer Belastung verbunden.

Ich empfehle Ihnen einfach ganz pragmatisch beim zuständigen Sachbearbeiter nachzufragen, wie es bei Ihrem Jobcenter gehandhabt wird.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe für eine kostenlose Nachfrage zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Adam
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 25. Juni 2014 | 11:17

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Adam,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass mit der herrschenden Meinung die Literaturmeinung gemeint ist.

Können Sie mir bitte noch mitteilen, wie die Gerichte (insbesondere die höherinstanzlichen Gerichte) diese Thematik beurteilen?

Nur ungern würde ich mich allein auf die Meinung eines einzelnen Sachbearbeiters verlassen wollen, da diese bisweilen selbst einen relativ uninformierten Eindruck machen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Juni 2014 | 12:02

Sehr geehrter Fragender,

gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.

Gerichtliche Entscheidungen hierzu, insbesondere höherinstanzliche Urteile sind mir leider nicht bekannt.

Jedoch kann es in solchen Fällen auch immer auf die genaue Formulierung der Vereinbarungen ankommen.

Zum einen darf ich Sie bitte nachzulesen, ob Ihre Eingliederungsvereinbarung diesen Zusatz enthält: Zu den Eigenbemühungen zählen nicht die Vermittlungsvorschläge / Bewerberadressen des Jobcenters, oder sonstiger Dienststellen der Bundesagentur der Arbeit.

Sollte dies so sein, so hat sich Ihre Frage erledigt.

Zum anderen kann sich aus dem jeweiligen Kontext ergeben, ob Vermittlungsvorschläge zu den Eigenbemühungen zählen.

Ich rate Ihnen daher dazu mit Ihrem Sachbearbeiter Rücksprache zu halten.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Adam
Rechtsanwalt

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