Antwort
vonRechtsanwalt Philipp Adam
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gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben sowie Ihres Einsatzes.
Sie haben es schon richtig erkannt, dass es hierzu unterschiedliche Ansichten gibt und es von Jobcenter zu Jobcenter verschieden ist. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass es sich hierbei um Eigenbemühungen handelt.
Zwar können Sie sich durchaus auf diese Meinung sowie den Petitionsausschuss des Bundestages berufen, jedoch setzen Sie sich der Gefahr aus, dass Ihr Jobcenter die gegenteilige Meinung vertritt und Sie sanktioniert. Hier könnte man zwar ggfs. gegen vorgehen und Widerspruch erheben bzw. Eilrechtsschutz beantragen, jedoch wäre dies für Sie natürlich mit einer Belastung verbunden.
Ich empfehle Ihnen einfach ganz pragmatisch beim zuständigen Sachbearbeiter nachzufragen, wie es bei Ihrem Jobcenter gehandhabt wird.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe für eine kostenlose Nachfrage zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Adam
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Adam,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass mit der herrschenden Meinung die Literaturmeinung gemeint ist.
Können Sie mir bitte noch mitteilen, wie die Gerichte (insbesondere die höherinstanzlichen Gerichte) diese Thematik beurteilen?
Nur ungern würde ich mich allein auf die Meinung eines einzelnen Sachbearbeiters verlassen wollen, da diese bisweilen selbst einen relativ uninformierten Eindruck machen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragender,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.
Gerichtliche Entscheidungen hierzu, insbesondere höherinstanzliche Urteile sind mir leider nicht bekannt.
Jedoch kann es in solchen Fällen auch immer auf die genaue Formulierung der Vereinbarungen ankommen.
Zum einen darf ich Sie bitte nachzulesen, ob Ihre Eingliederungsvereinbarung diesen Zusatz enthält: Zu den Eigenbemühungen zählen nicht die Vermittlungsvorschläge / Bewerberadressen des Jobcenters, oder sonstiger Dienststellen der Bundesagentur der Arbeit.
Sollte dies so sein, so hat sich Ihre Frage erledigt.
Zum anderen kann sich aus dem jeweiligen Kontext ergeben, ob Vermittlungsvorschläge zu den Eigenbemühungen zählen.
Ich rate Ihnen daher dazu mit Ihrem Sachbearbeiter Rücksprache zu halten.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Adam
Rechtsanwalt