11. Februar 2025
|
18:35
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
das Weitergeben der Nummer wird als grob fahrlässiges Verhalten gewertet.
Das bedeutet, dass die Bank dann aus der Haftung ist.
Aber hier ist es fraglich, wann genau Sie die Sperrung bei der Bank erbeten haben.
Wenn das vor den Transfer gewesen ist, hätte die Bank die Transaktion nicht ausführen dürfen.
Dann hätten Sie doch noch einen Anspruch.
Es muss also festgestellt werden, wann Sie mit der Bank gesprochen haben und ob die Transaktion vor oder nach dem Gespräch stattgefunden hat.
Die genauen Daten sind Ihnen zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller
11. Februar 2025 | 18:45
Vielen Dank für Ihre Antwort. Sollte ich mir hierfür anwaltliche Hilfe holen?
Der Betrag war auf meinem Konto vorgemerkt aber noch nicht gebucht. Ich habe am ersten Werktag nach meinem Fehlverhalten 2x mit der Bank telefoniert. Erst am nächsten Werktag wurde die Summe abgebucht.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
11. Februar 2025 | 18:55
Sehr geehrte Ratsuchende,
auf bei einer Vormerkung kann der Bezahlvorgang unterbrochen werden.
Eigentlich hätte dann die Bank es stoppen müssen.
Es bietet sich daher an, dann bei Weigerung der Bank einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle