Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
die Staatsanwaltschaft wird bei einem Anfangsverdacht in jedem Fall ermitteln, und sollte sich dieser Verdacht im Verlaufe der Ermittlungen zu einem sogenannten hinreichenden Tatverdacht erhärten, verliefe eine Anzeige auch nicht wie das „Hornberger Schießen“.
Was aus einer Anzeige wird, hängt im großen und ganzen von den Fakten ab, die Sie den Strafverfolgungsbehörden liefern und die sich erhärten lassen.
Ich habe Sie so verstanden, dass Sie den Anteil von jemandem für 1.25 Mio. Euro gekauft haben, der diesen ein Jahr zuvor für 375 000 Euro von der Witwe erworben hat, ohne dass der Anteil in diesem Jahr eine Wertsteigerung erfahren hätte. Wenn Sie eine Anzeige machen sollten, so ist ganz wichtig, dass sich das alles erhärten lässt, dass sich belegen lässt, was die Witwe bezahlt hat, dass sich belegen lässt, dass es keine Umsatz- und Ertragssteigerungen gab, usw. Hier dürfen Sie jedenfalls nicht spekulieren, sonst erweist sich eine Anzeige als Bumerang.
Betrug ist die Zufügung eines Vermögensschadens durch Täuschung. Voraussetzung ist also, dass der Verkäufer Sie hier bewusst über den Wert des 10%-Anteils getäuscht hat. Beim Schaden sind zunächst Leistung und Gegenleistung nach ihrem jeweiligen Verkehrswert miteinander zu vergleichen. Da bestünde in Ihrem Fall ein krasses Missverhältnis, so dass ein Schaden zu bejahen wäre. Voraussetzung ist hier jedoch, dass man den von Ihnen beschriebenen Firmenwert, der „1996 mit 3.750.000 Euro für 100% der Anteile ausgewiesen war“, als feststehendes Faktum ansehen kann. D.h., es muss nach betriebswirtschaftlichen Regeln dieser Wert festgestellt worden sein, dieser Wert muss valide sein. Sie brauchen dann auch einen solchen Wert für den Zeitpunkt Ihres Kaufs. Stellt sich nach dem Vergleich auf einer solchen objektiven und soliden Basis heraus, dass der gezahlte Preis und der Wert des Anteils sich nicht entsprechen, so liegt ein Schaden vor. Hat der Verkäufer darüber bewusst getäuscht, so ist ein Betrug gegeben.
Was aus einer möglichen Anzeige wird, hängt also im wesentlichen davon ab, was Sie an Fakten, Indizien, Zeugen anbieten können. Sie müssen sich auch auf Fragen der Art gefasst machen, dass man sich gar nicht vorstellen könne, wieso jemand Firmenanteile für mehr als eine Million Euro kaufe, ohne sich informiert zu haben.
Eine Anzeige sollten Sie meiner Meinung nach nur nach Beratung einer Kollegin oder eines Kollegen anhand Ihres Materials in Erwägung ziehen. Meine Antwort kann das nicht ersetzen und beruht ja lediglich auf den Mitteilungen in der Frage.
Angesichts Ihrer finanziellen Probleme sollten Sie sich möglicherweise auch anwaltlich beraten lassen, ob es Möglichkeiten gibt, an das Geld aus der Veräußerung Ihres Anteils aus 2004 zu kommen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Hensdiek
Rechtsanwalt
Volker Hensdiek
Rechtsanwalt, Mediator, Deeskalationstrainer
Goldstraße 10
33602 Bielefeld
Tel. 0521/404 25 25
Fax 0521/404 25 01
die Staatsanwaltschaft wird bei einem Anfangsverdacht in jedem Fall ermitteln, und sollte sich dieser Verdacht im Verlaufe der Ermittlungen zu einem sogenannten hinreichenden Tatverdacht erhärten, verliefe eine Anzeige auch nicht wie das „Hornberger Schießen“.
Was aus einer Anzeige wird, hängt im großen und ganzen von den Fakten ab, die Sie den Strafverfolgungsbehörden liefern und die sich erhärten lassen.
Ich habe Sie so verstanden, dass Sie den Anteil von jemandem für 1.25 Mio. Euro gekauft haben, der diesen ein Jahr zuvor für 375 000 Euro von der Witwe erworben hat, ohne dass der Anteil in diesem Jahr eine Wertsteigerung erfahren hätte. Wenn Sie eine Anzeige machen sollten, so ist ganz wichtig, dass sich das alles erhärten lässt, dass sich belegen lässt, was die Witwe bezahlt hat, dass sich belegen lässt, dass es keine Umsatz- und Ertragssteigerungen gab, usw. Hier dürfen Sie jedenfalls nicht spekulieren, sonst erweist sich eine Anzeige als Bumerang.
Betrug ist die Zufügung eines Vermögensschadens durch Täuschung. Voraussetzung ist also, dass der Verkäufer Sie hier bewusst über den Wert des 10%-Anteils getäuscht hat. Beim Schaden sind zunächst Leistung und Gegenleistung nach ihrem jeweiligen Verkehrswert miteinander zu vergleichen. Da bestünde in Ihrem Fall ein krasses Missverhältnis, so dass ein Schaden zu bejahen wäre. Voraussetzung ist hier jedoch, dass man den von Ihnen beschriebenen Firmenwert, der „1996 mit 3.750.000 Euro für 100% der Anteile ausgewiesen war“, als feststehendes Faktum ansehen kann. D.h., es muss nach betriebswirtschaftlichen Regeln dieser Wert festgestellt worden sein, dieser Wert muss valide sein. Sie brauchen dann auch einen solchen Wert für den Zeitpunkt Ihres Kaufs. Stellt sich nach dem Vergleich auf einer solchen objektiven und soliden Basis heraus, dass der gezahlte Preis und der Wert des Anteils sich nicht entsprechen, so liegt ein Schaden vor. Hat der Verkäufer darüber bewusst getäuscht, so ist ein Betrug gegeben.
Was aus einer möglichen Anzeige wird, hängt also im wesentlichen davon ab, was Sie an Fakten, Indizien, Zeugen anbieten können. Sie müssen sich auch auf Fragen der Art gefasst machen, dass man sich gar nicht vorstellen könne, wieso jemand Firmenanteile für mehr als eine Million Euro kaufe, ohne sich informiert zu haben.
Eine Anzeige sollten Sie meiner Meinung nach nur nach Beratung einer Kollegin oder eines Kollegen anhand Ihres Materials in Erwägung ziehen. Meine Antwort kann das nicht ersetzen und beruht ja lediglich auf den Mitteilungen in der Frage.
Angesichts Ihrer finanziellen Probleme sollten Sie sich möglicherweise auch anwaltlich beraten lassen, ob es Möglichkeiten gibt, an das Geld aus der Veräußerung Ihres Anteils aus 2004 zu kommen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Hensdiek
Rechtsanwalt
Volker Hensdiek
Rechtsanwalt, Mediator, Deeskalationstrainer
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Fax 0521/404 25 01