sofern Sie wissen, dass bisher Steuern in Folge unzutreffender Anmeldungen unrichtig/zu niedrig festgesetzt worden sind, können Sie, bevor die Betriebsprüfung begonnen hat, ein Strafverfahren verhindern, indem Sie eine entsprechenden Änderungsmittelung bzw. berichtigte Steuererklärung dem FA vor Beginn der Prüfung einreichen.
Sofern Sie nur unsicher sind, ob alles richtig gelaufen ist, sollten Sie die BP abwarten.
Ein Strafverfahren gegen den dafür ursächlichen Gesellschafter lässt sich dann ggf nicht verhindern, wobei die Erfahrung grds. zeigt, dass ein Strafverfahren durch entsprechende Mitwirkung eines steuerlichen Beraters häufig verhindert werden kann.
Ab Beginn würde ich daher wirklich zur Einschaltung eines Steuerberaters raten, da dieser ggf. einen Vergleich schließen oder die Unstimmigkeiten aufklären kann.
Sollte das alles nicht möglich sein, dann könnte ggf. ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden, das dann mit eienr Geld- oder Haftstrafe enden kann - je nachdem, um was für Unstimmigkeiten es sich handelt.
Dabei käme es darauf an, inwieweit Ihr Partner etwas von den Unstimmigkeiten wusste oder aber wissen konnte (Beihilfe, Mittäterschaft etc.).
Wenn die Handlungen ausschließlich auf das Handeln des anderen GF beruhten, haben Sie ggf. bei eienr Steuernachzahlung einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem anderen Partner.
Ich hoffe, Ihnen ersteinmal weitergholfen zu haben.
Sollten Sie steuerliche Beratung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden, da meine Kanzlei sowohl Rechts- als auch Steuerberatung anbietet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Sie haben mir schon sehr weitergeholfen. Können Sie mir noch die Frage beantworten, ob im Falle eines Steuerstrafverfahrens mein Partner noch berechtigt wäre, seine jetzige Firma zu leiten oder müßte er sie aufgeben. Das ist halt meine größte Sorge.
Leider kann ich den Rahmen bisher nicht abschätzen, da immer nur von "Unstimmigkeiten" gesprochen wird. Ich hoffe natürlich, dass es sich dabei um klärbare Sachverhalte handelt.
die Fima muss er naürlich nicht aufgeben. Dies wäre nur im Fall einer Haftstrafe der Fall, aber davon gehe ich nicht aus (Ersttäter?). Wenn überhaupt käme bei Ersttätern eine Geldstrafe in Betracht, die sich an Höhe der hinterzogenen Steuer und den derzeitigen Einkommensverhältnissen orientiert, sodass er auch finanziell die Firma weiterleiten kann.
Aber das Steuerstrafverfahren wäre wirklich das Schlimmste.
Ich halte Ihnen die Daumen.