Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen, kann ich Ihnen Ihre Frage wie folgt beantworten:
Sie müssten hier ein gesondertes Abänderungsverfahren incl. entsprechender Begründung einleiten. Zunächst sollte dann aber geprüft werden, ob hier Umstände vorliegen, die einen niedrigeren Unterhalt rechtfertigen. Sie können eine Herabsetzung der titulierten Verpflichtung in der Regel nur dann und insoweit verlangen, als sich die bei Errichtung der Urkunde zugrunde gelegten tatsächlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben.
Ich empfehle Ihnen daher, die Angelegenheit anwaltlich überprüfen zu lassen und anschließend ggf. ein Abänderungsverfahren einzuleiten.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser ersten rechtlichen Einschätzung weitergeholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch weiterhin gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Grema
Rechtsanwalt
_____________
Christian Grema
C-G-W Rechtsanwälte
Postfach 1543
76605 Bruchsal
Tel.: (07251) 392 44 30 (24h)
Fax.: (07251) 392 44 31
Internet: www.c-g-w.de
E-Mail: info@c-g-w.de
unter Berücksichtigung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen, kann ich Ihnen Ihre Frage wie folgt beantworten:
Sie müssten hier ein gesondertes Abänderungsverfahren incl. entsprechender Begründung einleiten. Zunächst sollte dann aber geprüft werden, ob hier Umstände vorliegen, die einen niedrigeren Unterhalt rechtfertigen. Sie können eine Herabsetzung der titulierten Verpflichtung in der Regel nur dann und insoweit verlangen, als sich die bei Errichtung der Urkunde zugrunde gelegten tatsächlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben.
Ich empfehle Ihnen daher, die Angelegenheit anwaltlich überprüfen zu lassen und anschließend ggf. ein Abänderungsverfahren einzuleiten.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser ersten rechtlichen Einschätzung weitergeholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch weiterhin gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Grema
Rechtsanwalt
_____________
Christian Grema
C-G-W Rechtsanwälte
Postfach 1543
76605 Bruchsal
Tel.: (07251) 392 44 30 (24h)
Fax.: (07251) 392 44 31
Internet: www.c-g-w.de
E-Mail: info@c-g-w.de