Grundsätzlich ist das maßgeblich was im Tenor also in der "Beschlussformel" steht. Wenn diese von der Begründung abweicht liegt hier offensichtlich ein Fehler vor.
Dies muss von Gericht korrigiert werden, wenn Sie dies entsprechend anzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt
Dies muss von Gericht korrigiert werden, wenn Sie dies entsprechend anzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt