Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Als erstes sollten Sie sich von dem Sohn der Freundin die polizeiliche Vorgangsnummer geben lassen. Dann können Sie der Wegnahme des Smartphones widersprechen und die Herausgabe verlangen. Ihrem Antrag sollten Sie die Beweise in Kopie beifügen, aus denen sich ergibt, dass das Smartphone Ihnen gehört.
Dann wird das Amtsgericht darüber entscheiden, ob das Smartphone herausgegeben oder als Beweismittel gebraucht wird. Meistens ist der staatliche Repressionsapparate nur an den gespeicherten Daten interessiert und gibt das Smartphone zurück, sobald die Daten durch kopieren gesichert sind. Allerdings besteht die Gefahr, dass diese Subjekte sich dabei 2 bis 3 Monate Zeit lassen.
Wegen der Entschädigung ist es leider komplizierter. Sie müssen Ihre Entschädigungsansprüche zunächst gegen den Sohn der Freundin geltend machen. Wenn dann das Verfahren eingestellt wurde oder der Sohn der Freundin frei gesprochen wurde, kann der Sohn eigene Schadenersatzansprüche nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) gegen das Bundesland beantragen, für das die Subjekte arbeiten, die Ihr Smartphone "beschlagnahmt" haben.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine erfreulichere Auskunft geben konnte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Als erstes sollten Sie sich von dem Sohn der Freundin die polizeiliche Vorgangsnummer geben lassen. Dann können Sie der Wegnahme des Smartphones widersprechen und die Herausgabe verlangen. Ihrem Antrag sollten Sie die Beweise in Kopie beifügen, aus denen sich ergibt, dass das Smartphone Ihnen gehört.
Dann wird das Amtsgericht darüber entscheiden, ob das Smartphone herausgegeben oder als Beweismittel gebraucht wird. Meistens ist der staatliche Repressionsapparate nur an den gespeicherten Daten interessiert und gibt das Smartphone zurück, sobald die Daten durch kopieren gesichert sind. Allerdings besteht die Gefahr, dass diese Subjekte sich dabei 2 bis 3 Monate Zeit lassen.
Wegen der Entschädigung ist es leider komplizierter. Sie müssen Ihre Entschädigungsansprüche zunächst gegen den Sohn der Freundin geltend machen. Wenn dann das Verfahren eingestellt wurde oder der Sohn der Freundin frei gesprochen wurde, kann der Sohn eigene Schadenersatzansprüche nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) gegen das Bundesland beantragen, für das die Subjekte arbeiten, die Ihr Smartphone "beschlagnahmt" haben.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine erfreulichere Auskunft geben konnte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen