Berücksichtigung Kindesunterhalt neues Kind

| 15. Dezember 2022 10:13 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


12:21
Hallo,
mein Ehemann hat mit seiner Ex-Frau 2 minderjährige Kinder (7 und 10 Jahre). Mein Mann und ich haben ebenfalls ein minderjähriges Kind (5 Monate). Das unterhaltsrechtliche/bereinigte Einkommen meines Mannes beträgt 2.150,00 €.
M. E. wird das „neue" Kind bei der Unterhaltsberechnung fiktiv mit eingerechnet. Meine Frage: muss hier das Kindergeld ebenfalls hälftig oder in voller Höhe abgezogen werden? Bzw. ist mir nicht ganz klar in welcher Höhe das „neue" Kind berücksichtigt werden muss. Nach meiner Berechnung würde sich ein Mangelfall ergeben, da der Selbstbehalt ab 2023 1.370,00 € beträgt.
Weitere Frage: Sind im Falle eines Mangelfalles trotzdem Sonderbedarfs-/ Mehrbedarfszahlungen für die Kinder aus der früheren Ehe zu bezahlen?
Vielen lieben Dank vorab!
15. Dezember 2022 | 11:35

Antwort

von


(8)
Bahnhofstrasse 12
31061 Alfeld
Tel: 051815011
Web: https://www.lemke-woehler.de
E-Mail: anwaltwoehler@hotmail.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

ich danke für Ihre Anfrage.

Ihr gemeinsames Kind wird natürlich bei der Unterhaltsberechnung mitberücksichtigt und zwar insofern, als es im Haushalt ihres Mannes lebt. Ihr Mann muss unterhaltsrechtlich auch für das gemeinsame Kind aufkommen und insofern verteilt sich das zur Verfügung stehende Einkommen über dem Selbstbehalt in der Tat auf 3 Kinder. Das Kindergeld wird ebenfalls hälftig angerechnet. Wie Sie richtig ausführen, würde sich ab 2023 aufgrund des höheren Selbstbehalts ein Mangelfall ergeben.

Wenn das Einkommen Ihres Mannes so zutreffend wäre, dann würde sich grob gesagt ab Januar 2023 ein Unterhalt für die beiden aus 1. Ehe in Höhe von Jeweils 276 € ergeben, weil rechnerisch 228, 61 € auf Ihr gemeinsames Kind entfallen.

Eine Leistungsfähigkeit für Sonderbedarf oder Mehrbedarf besteht im Mangelfall nicht mehr, je geht insofern der laufende Unterhalt vor.

Ich habe Ihnen einmal eine grobe Berechnung beigefügt.


Version: 8.9.0.6486 Ausdruck: 15.12.2022, 11:25
Berechnung des Unterhalts
=========================
in Sachen Probeberechnung

Daten und Beteiligte
====================
Berechnungsstichtag . . . . . 15. 12. 2022
Name der Variante I: Celle_2022_01.VUO
gültig im Bezirk des OLG Celle,
erster Gültigkeitstag 01. 01. 2022, wie vom Verlag ausgeliefert

Namen der nur Unterhaltspflichtigen
-----------------------------------
Mann

Namen des Kindes/der Kinder
---------------------------
Kind 1, 10 Jahre alt
Kind 2, 7 Jahre alt
Kind 3 , 0 Jahre alt

Zuordnungen
===========
Kindesunterhalt
---------------
Kind 1 ist ein Kind von Mann.
Kind 2 ist ein Kind von Mann.
Kind 3 ist ein Kind von Mann.

Bedarf und Leistungsfähigkeit
=============================

Unterhaltspflichtig
-------------------
Mann
----
Name der Variante II: WEST_2022_01.VUZ
gültig in den alten Bundesländern und Berlin (West),
erster Gültigkeitstag 01. 01. 2022
Nettoeinkommen von Mann . . . . . . . 2.150,00 Euro

sonstige Änderungen des angemessenen Selbstbehalts
  . . . . . . . . . 210,00 Euro
Der angemessene Selbstbehalt weicht vom Regelfall ab um
  . . . . . . . . . 210,00 Euro
Der notwendige Selbstbehalt weicht vom Regelfall ab um
  . . . . . . . . . 210,00 Euro

Kinder
======
Kind 1, 10 Jahre
----------------
Kind 1 lebt bei dem anderen Elternteil.
Der andere Elternteil erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung.
Der andere Elternteil erhält das Kindergeld von
  . . . . . . . . . 219,00 Euro

Kind 2, 7 Jahre
---------------
Kind 2 lebt bei dem anderen Elternteil.
Der andere Elternteil erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung.
Der andere Elternteil erhält das Kindergeld von
  . . . . . . . . . 219,00 Euro

Kind 3 , 0 Jahre
----------------
Kind 3 lebt bei Mann.
Mann erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung.
Mann erhält das Kindergeld von 219,00 Euro

Berechnung des Kindesunterhalts
===============================

aus dem Einkommen von Mann in Höhe von
  . . . . . . . . 2.150,00 Euro
ergibt sich
Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2022
Gruppe 2: 1901-2300, BKB: 1400, Abschlag/Zuschlag -1 > Gruppe 1: -1900, BKB: 1160

gegenüber Kind 1
----------------
Tabellenunterhalt DT 1/2 455,00 Euro
abzüglich Kindergeld . . . -109,50 Euro
------------------
345,50 Euro

gegenüber Kind 2
----------------
Tabellenunterhalt DT 1/2 455,00 Euro
abzüglich Kindergeld . . . -109,50 Euro
------------------
345,50 Euro

gegenüber Kind 3
----------------
wegen Leistungsunfähigkeit des anderen Elternteils
Tabellenunterhalt DT 1/1 396,00 Euro
abzüglich Kindergeld . . . -109,50 Euro
------------------
286,50 Euro
dazu Auskehrung des Kindergelds von
  . . . . . . . . . 109,50 Euro
gerundet . . . . . . . 109,50 Euro
------------------
insgesamt . . . . . . . . . . . . 977,50 Euro

Prüfung auf Leistungsfähigkeit
==============================

Mann
----
Mann bleibt 2150 - 345,5 - 345,5 - 286,5 = 1.172,50 Euro
Das ist weniger als der notwendige Selbstbehalt von 1160 + 210
  . . . . . . . . . . . . . . 1.370,00 Euro
Defizit: 1370 - 1172,5 = . . . . . . . 197,50 Euro
Daher ist zu kürzen:
vorrangiger Kindesunterhalt . . . . . . 977,50 Euro
verfügbar 977,5 - 197,5 = . . . . . . 780,00 Euro
Mangelquote: 780/977,5*100 = . . . . . . 79,795%
Kind 1: 345,5 * 79,795% . . . . . . . 275,69 Euro
also um 69,81 Euro weniger.
Kind 2: 345,5 * 79,795% . . . . . . . 275,69 Euro
also um 69,81 Euro weniger.
Kind 3 : 286,5 * 79,795% . . . . . . . 228,61 Euro
also um 57,89 Euro weniger.
Das Resteinkommen erhöht sich damit auf
1172,5 + 69,81 + 69,81 + 57,89 = . . . . 1.370,01 Euro

Verteilungsergebnis
===================

Mann . . . . . . . . . . . . . 1.480,00 Euro
davon Kindergeld . . . 109,50 Euro
Kind 1 . . . . . . . . . . . . . 385,50 Euro
davon Kindergeld . . . 109,50 Euro
Kind 2 . . . . . . . . . . . . . 385,50 Euro
davon Kindergeld . . . 109,50 Euro
Kind 3 . . . . . . . . . . . . . 338,50 Euro
davon Kindergeld . . . 109,50 Euro
------------------
insgesamt . . . . . . . . . . . . 2.589,50 Euro

Zahlungspflichten
=================

Mann zahlt an
-------------
Kind 1 . . . . . . . . . . . . . 276,00 Euro
Kind 2 . . . . . . . . . . . . . 276,00 Euro
(Kind 3 : 228,61 Euro)
(dazu das Kindergeld von: 109,50 Euro)
------------------
552,00 Euro
(im Haushalt: 338,11 Euro)

Das Ergebnis beruht auf anerkannten Grundsätzen der Unterhaltsberechnung,
welche die unbestimmten Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts ausfüllen.
Es entbindet den Rechtsanwender nicht von der Verpflichtung,
seine Angemessenheit im konkreten Einzelfall zu prüfen.


Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

Über eine positive Bewertung freue ich mich.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht


Rückfrage vom Fragesteller 16. Dezember 2022 | 10:45

Sehr geehrter Herr Wöhler, vielen Dank für Ihre Antwort. Mir ist nicht ganz klar, wann ich als Mutter von Kind 3 leistungsunfähig bin? Ich erhalten im 1. Jahr meiner Elternzeit, also aktuell, 1.600 € Elterngeld. Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Dezember 2022 | 12:21

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich hatte keine anderen Angaben und bin erst mal davon ausgegangen dass sie kein Einkommen erzielen. Dass Sie 1600 € Elterngeld beziehen spielt natürlich eine Eine Rolle im Rahmen der Berechnung, diese würde sich dann etwas verändern wie folgt:


Version: 8.9.0.6486 Ausdruck: 16.12.2022, 12:18
Berechnung des Unterhalts
=========================
in Sachen Probeberechnung

Daten und Beteiligte
====================
Berechnungsstichtag . . . . . 15. 12. 2022
Name der Variante I: Celle_2022_01.VUO
gültig im Bezirk des OLG Celle,
erster Gültigkeitstag 01. 01. 2022, wie vom Verlag ausgeliefert

Namen der nur Unterhaltspflichtigen
-----------------------------------
Mann

Namen der (auch) unterhaltsberechtigten Partner
-----------------------------------------------
Ehefrau

Namen des Kindes/der Kinder
---------------------------
Kind 1, 10 Jahre alt
Kind 2, 7 Jahre alt
Kind 3 , 0 Jahre alt

Zuordnungen
===========
Partnerunterhalt
----------------
Verpflichtung von Mann gegenüber Ehefrau
----------------------------------------
Datum der Eheschließung 2021
Der Unterhaltsanspruch beruht auf § 1360 BGB.
Mann und Ehefrau haben Vorteile aus Zusammenleben.
Kindesunterhalt
---------------
Kind 1 ist ein Kind von Mann.
Kind 2 ist ein Kind von Mann.
Kind 3 ist ein Kind von Mann und von Ehefrau.

Bedarf und Leistungsfähigkeit
=============================

Ehegatten
=========
Ehefrau
-------
Name der Variante II: WEST_2022_01.VUZ
gültig in den alten Bundesländern und Berlin (West),
erster Gültigkeitstag 01. 01. 2022
Nettoeinkommen von Ehefrau . . . . . . 1.600,00 Euro
abzüglich pauschaler berufsbedingter Aufwendungen -80,00 Euro
------------------
unterhaltsrechtliches Einkommen . . . . 1.520,00 Euro

Mann
----
Name der Variante II: WEST_2022_01.VUZ
gültig in den alten Bundesländern und Berlin (West),
erster Gültigkeitstag 01. 01. 2022
Nettoeinkommen von Mann . . . . . . . 2.150,00 Euro

Der angemessene Selbstbehalt von Mann vermindert sich wegen der Vorteile des Zusammenlebens
um 1400*10%
  . . . . . . . . . 140,00 Euro
Der angemessene Selbstbehalt von Ehefrau vermindert sich wegen der Vorteile des
Zusammenlebens um 1400*10%
  . . . . . . . . . 140,00 Euro
sonstige Änderungen des angemessenen Selbstbehalts
  . . . . . . . . . 210,00 Euro
Der angemessene Selbstbehalt weicht vom Regelfall ab um
  . . . . . . . . . 70,00 Euro

Der notwendige Selbstbehalt von Mann vermindert sich wegen der Vorteile des Zusammenlebens um

  . . . . . . . . . 116,00 Euro
Der notwendige Selbstbehalt von Ehefrau vermindert sich wegen der Vorteile des Zusammenlebens
um 1160*10%
  . . . . . . . . . 116,00 Euro
Der notwendige Selbstbehalt weicht vom Regelfall ab um
  . . . . . . . . . 94,00 Euro

Kinder
======
Kind 1, 10 Jahre
----------------
Kind 1 lebt bei dem anderen Elternteil.
Der andere Elternteil erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung.
Der andere Elternteil erhält das Kindergeld von
  . . . . . . . . . 219,00 Euro

Kind 2, 7 Jahre
---------------
Kind 2 lebt bei dem anderen Elternteil.
Der andere Elternteil erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung.
Der andere Elternteil erhält das Kindergeld von
  . . . . . . . . . 219,00 Euro

Kind 3 , 0 Jahre
----------------
Das Schwergewicht der tatsächlichen Betreuung liegt bei Ehefrau.
Ehefrau erhält das Kindergeld von 219,00 Euro

Berechnung des Kindesunterhalts
===============================

Nach Gesamteinkommen beider Eltern (Gesamtbedarf)
=================================================

Gesamtbedarf von Kind 3
nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern von
3.670,00 Euro
nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2022
Gruppe 6: 3501-3900, BKB: 1800
Tabellenunterhalt DT 6/1 . . . . . . . 507,00 Euro
Abzug des Kindergelds . . . . . . . . -219,00 Euro
------------------
Restbedarf . . . . . . . . . . . 288,00 Euro

Nach Einkommen jedes Elternteils isoliert
=========================================

Unterhaltspflichten von Mann
----------------------------
aus dem Einkommen von Mann in Höhe von
  . . . . . . . . 2.150,00 Euro
ergibt sich
Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2022
Gruppe 2: 1901-2300, BKB: 1400, Abschlag/Zuschlag -1 > Gruppe 1: -1900, BKB: 1160

gegenüber Kind 1
----------------
Tabellenunterhalt DT 1/2 455,00 Euro
abzüglich Kindergeld . . . -109,50 Euro
------------------
345,50 Euro

gegenüber Kind 2
----------------
Tabellenunterhalt DT 1/2 455,00 Euro
abzüglich Kindergeld . . . -109,50 Euro
------------------
345,50 Euro

gegenüber Kind 3
----------------
Tabellenunterhalt DT 1/1 396,00 Euro
abzüglich Kindergeld . . . -109,50 Euro
------------------
286,50 Euro
------------------
insgesamt . . . . . . . . . . . . 977,50 Euro

Unterhaltspflichten von Ehefrau
-------------------------------
aus dem Einkommen von Ehefrau in Höhe von
  . . . . . . . . 1.520,00 Euro
ergibt sich
Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2022
Gruppe 1: -1900, BKB: 1160, Abschlag/Zuschlag 1 > Gruppe 2: 1901-2300, BKB: 1400

gegenüber Kind 3
----------------
Ehefrau erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung.

Berechnung des Gatten/Partnerunterhalts
=======================================

Voller Partnerunterhalt
=======================

Verpflichtungen von Mann
------------------------
Einkommen von Ehefrau 1.520,00 Euro
------------------
Einkommen von Ehefrau . . . . . . . . 1.520,00 Euro

Einkommen von Mann . . . . . . . . . 2.150,00 Euro
prg. Kindesunterhalt . . . . . . . . -977,50 Euro
------------------
Einkommen von Mann . . . . . . . . . 1.172,50 Euro

Ehefrau hat keinen Unterhaltsanspruch, in Gegenrichtung könnte ein Anspruch bestehen.
  . . . . . . . . . . . . . . . 0,00 Euro

Voller Unterhalt von Ehefrau: . . . . . . 0,00 Euro

Prüfung auf Leistungsfähigkeit
==============================

Mann
----
Mann bleibt 2150 - 345,5 - 345,5 - 286,5 = 1.172,50 Euro
Das ist weniger als der notwendige Selbstbehalt von 1160 + 94
  . . . . . . . . . . . . . . 1.254,00 Euro
Defizit: 1254 - 1172,5 = . . . . . . . . 81,50 Euro
Daher ist zu kürzen:
vorrangiger Kindesunterhalt . . . . . . 977,50 Euro
verfügbar 977,5 - 81,5 = . . . . . . . 896,00 Euro
Mangelquote: 896/977,5*100 = . . . . . . 91,662%
Kind 1: 345,5 * 91,662% . . . . . . . 316,69 Euro
also um 28,81 Euro weniger.
Kind 2: 345,5 * 91,662% . . . . . . . 316,69 Euro
also um 28,81 Euro weniger.
Kind 3 : 286,5 * 91,662% . . . . . . . 262,61 Euro
also um 23,89 Euro weniger.
Das Resteinkommen erhöht sich damit auf
1172,5 + 28,81 + 28,81 + 23,89 = . . . . 1.254,01 Euro

Ersatzhaftung des Betreuenden
-----------------------------
Kind 3 erhält . . . . . . . . . . 286,50 Euro
Ehefrau trägt davon 286,5 - 262,61 = 23,89 Euro
Ehefrau bleibt 1520 - 23,89 = . . . . . 1.496,11 Euro

Verteilungsergebnis
===================

Mann . . . . . . . . . . . . . 1.254,00 Euro
Ehefrau . . . . . . . . . . . . 1.606,00 Euro
davon Kindergeld . . . 109,50 Euro
Kind 1 . . . . . . . . . . . . . 426,50 Euro
davon Kindergeld . . . 109,50 Euro
Kind 2 . . . . . . . . . . . . . 426,50 Euro
davon Kindergeld . . . 109,50 Euro
Kind 3 . . . . . . . . . . . . . 396,50 Euro
davon Kindergeld . . . 109,50 Euro
------------------
insgesamt . . . . . . . . . . . . 4.109,50 Euro

Zahlungspflichten
=================

Mann zahlt an
-------------
Kind 1 . . . . . . . . . . . . . 317,00 Euro
Kind 2 . . . . . . . . . . . . . 317,00 Euro
(Kind 3 : 262,61 Euro)
------------------
634,00 Euro
(im Haushalt: 262,61 Euro)

Ehefrau zahlt an
----------------
(Kind 3 : 24,00 Euro)
keinen Berechtigten ausserhalb des Haushaltes.

Das Ergebnis beruht auf anerkannten Grundsätzen der Unterhaltsberechnung,
welche die unbestimmten Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts ausfüllen.
Es entbindet den Rechtsanwender nicht von der Verpflichtung,
seine Angemessenheit im konkreten Einzelfall zu prüfen.

Es bleibt aber ansonsten bei den grundsätzlichen Erwägungen und Aussagen.

Ihnen schon einmal frohe Weihnachten.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht

Bewertung des Fragestellers 15. Dezember 2022 | 13:06

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