9. Juli 2009
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17:48
Antwort
vonRechtsanwalt Hans-Jochen Boehncke
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53113 Bonn
Tel: 02 28/9 57 50 50
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Hans-Jochen-Boehncke-__l104537.html
E-Mail: info@finitum.eu
Sie werden die Antwort auf Ihre Frage beim Bundesamt für Finanzen-Dienstleistungszentrum- finden.
Wir geben Ihnen Recht, dass es sich bei den Beiträgen zum Versorgungswerk nicht um eine Position handelt, die nach dem Mutterschutzgesetz (§ 14 MuSchG) als gesetzlicher Abzug zu berücksichtigen ist. Insoweit wirkt sich Ihre Rentenversicherungsfreiheit positiv aus.
Sie finden ein umfassendes Merkblatt zu diesem Thema, dort insbesondere S.11 im Internet unter: http://zope.dz-portal.de/Formularcenter/Documents/BTD002.
Rechtsanwalt Hans-Jochen Boehncke
Fachanwalt für Arbeitsrecht