22. Januar 2025
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07:50
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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ohne den konkreten Sachverhalt und das Testament zu kennen, kann Ihnen nicht mitgeteilt werden, ob und in welcher Höhe Sie von der Auszahlungsumme (Vermächtnis oder Pflichtteil?) Sanierungskosten abziehen können.
Ich sehe aber gerade nicht, wie Ihre wertsteigernden Aufwendungen zu einer Kürzung der Auszahlungssumme führen sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt