Belstaff Fälschung gebraucht für 150€ ersteigert bei Ebay

23. Mai 2012 17:52 |
Preis: 55€ Historischer Preis
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Internetauktionen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe über Ebay am 30.04.2012 eine gefälschte Belstaff Jacke gekauft.
Marke Belstaff als Original beschrieben und auch auf Nachfrage bestätigt.
Der Privat Verkäufer seit 13.07.2009 bei Ebay dabei.
Als ich die Jacke erhalten habe und gesehen habe, wußte ich gleich, das es ein Plagiat ist. Ich habe im Dezember 2011 übers Internet das gleiche Modell gekauft. Leider hat sich dann rausgestellt,Das es eine Fälschung war. Die Firma konnte man nicht belangen, da diese in Deutschland nur eine Briefkastenfirma war und den Sitz in China hatte. Ein Freund ist bei der Kripo und hat mir dann unzählige Seiten im Internetbgezeigt, wo es sich eindeutig um Betrug handelt.
Ich habe die Verkäuferin damit konfrontiert, dies hat das natürlich abgestritten. Ich habe um den Beleg der Jacke gebeten, diesen hatte diese Person natürlich nichts.
Sie sagte mir dann ,das Sie die Jacke bei der Firma Engelhorn in Mannheim gekauft habe, Sie hätte dort sogar eine Kundenkarte.
Ich wurde schriftlich auf das übelste beschimpftbund habe letztendlich den Fall am 12.05.2012 bei Ebay gemeldet. Es fand ein reger Schriftverkehr statt. letztendlich hat diese Person dann zugestimmt, wenn ich die Jacke zurückschicke, das ich dann mein Geld erstattet bekomme. Ich habe das natürlich gemacht. Dumm von mir.
Habe einen Brief dareingemengt mit Fotos an denen man erkennt, das es sich um eine Fälschung handelt.
Ihr auch geschrieben, das wenn ich mein Geld nicht innerhalb von 3 Tagen ,nach Erhalt der Sendung, mein Geld erhalten habe, ich Anzeige erstatte.
Natürlich habe ich mein Geld nicht bekommen.Habe diese Person ein weiteres Mal schriftlich kontaktiert und dann kam zurück,
" Was ich mir einbilden würde, ich hätte das Original von Ihr behalten und Ihr ein Fake geschickt. Meine Bilder könnte ich mir sonst wohin stecken, diese würden nichts beweisen, denn schließlich hätte Sie die Jacke .Wenn ich Anzeige erstatten würde, dann würde Sie dies auch aussagen, da ich ja schonmal ein Fake gekauft habe , wäre ich somit die Betrügerin.
Ich kann das gar nicht fassen!

Nun meine Frage, soll ich einen Anwalt aufsuchen?
Kann man nicht über dieses Kaufhaus ,durch einen Anwalt in Erfahrung bringen, ob diese Person die Jacke dort wirklich gekauft hat?
Wenn Sie dort wirklich Kundin ist , dann müssen solche Einkäufe doch registriert sein und man kann diese zurückverfolgen lassen.
a) Wie hoch können die Anwaltskosten dafür werden. Eine grobe Schätzung reicht.
b) Wie sehen meine Chance auf Erfolg aus?
c) Was Raten Sie mir?
Mit freundlichen Gruß

Fragender
23. Mai 2012 | 19:17

Antwort

von


(1109)
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
E-Mail: tsmack@t-online.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:

Das Gesamtkostenrisiko liegt bei ca. Euro 280,- wenn Sie die Angelegenheit vor ein Zivilgericht bringen und dort unterliegen würden (also inkl. Gerichtskosten und Kosten für eigenen und gegnerischen Rechtsanwalt).

Rein rechtlich haben Sie nach Ihrer Schilderung natürlich einen Anspruch gegen die Verkäuferin. Das Problem in Ihrem Fall ist eindeutig die Beweislage.

Wie Sie schon selbst in Ihrer Schilderung erkannt haben war es wohl ein Fehler die Jacke zurück zu senden. Ich gehe auch davon aus, daß Sie keine weiteren Zeugen haben, als Sie die Jacke erhalten haben, die die Zusendung eines Plagiats vor Gericht bestätigen könnten.

Das Kaufhaus wird in diesem Zusammenhang keine Informationen liefern und sich auf Datenschutz berufen. Letztlich würde der Kauf oder Nicht-Kauf auch nicht beweisen, daß es sich bei der E-bay Auktion um ein Plagiat handelte.

Wenn man sich die rein finanzielle Seite des Kaufs anschaut, dann muß ich Ihnen wohl raten die Angelegenheit zu vergessen und insofern den Verlust zu akzeptieren, so unbefriedigend dies auch sein mag.

Generell gilt im Zivilrecht das Prinzip, daß man ein gerichtliches Verfahren nur anfangen sollte, wenn man eine mindestens 70%ige Chance hat, das Verfahren auch zu gewinnen. Dies ist in Ihrem Fall nicht gegeben, im Gegenteil.
Es ist nicht so, daß die Verkäuferin beweisen muß kein Plagiat versendet zu haben, sondern Sie müssen beweisen, daß es sich bei der versendeten Jacke um ein Plagiat gehandelt hat.

Diesen Beweis können Sie offensichtlich nicht führen, auch wenn es einige Anhaltspunkte gibt, daß bei dem Kauf etwas nicht gestimmt hat (z.B. wenn Sie die Rücksendung durch Beleg nachweisen können). Anders könnte man die Angelegenheit nur beurteilen, wenn z.B. E-bay bestätigen würde, daß die Verkäuferin wiederholt mit dem Verkauf von Plagiaten in Erscheinung getreten ist.

Daher besteht ein überwiegendes Risiko, daß Sie hier zusätzliches Geld ausgeben und Ihr Verlust – und Ihr Ärger - am Ende noch größer ist. Es gibt dann nur den Anspruch das Plagiat heraus zu verlangen, dessen Erhalt bestätigt die Verkäuferin in Ihrer Antwort.

Ich bedauere Ihnen kein anderes Ergebnis mitteilen zu können, aber hoffe Ihnen möglicherweise weitere Kosten erspart zu haben.

Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt


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Rechtsanwalt Thomas Mack
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60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de



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