11. März 2025
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18:21
Antwort
vonRechtsanwalt Hussein Madani
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Ihre Anfrage bezüglich der Möglichkeit, dass Ihr Vater Ihr Unternehmen zur Bereitstellung von Assistenzleistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets beauftragt, beantworte ich wie folgt:
1. Beauftragung des Unternehmens der Tochter durch den Vater
Grundsätzlich ermöglicht das Persönliche Budget gemäß § 29 SGB IX, dass der Leistungsberechtigte selbst bestimmt, welche Dienstleister er mit der Erbringung der notwendigen Unterstützungsleistungen beauftragt. Dabei steht das Wunsch- und Wahlrecht im Vordergrund.
Allerdings gibt es Rechtsprechung, die eine direkte Beauftragung naher Angehöriger als Assistenzkräfte ausschließt. Hintergrund ist, dass familiäre Sozialleistungen nicht kapitalisiert werden sollen. Aus diesem Grund enthalten viele Bewilligungsbescheide oder individuellen Vereinbarungen zum Persönlichen Budget Regelungen, die eine Vergütung für Assistenzleistungen durch enge Familienmitglieder ausschließen.
Das bedeutet: Ihr Unternehmen kann grundsätzlich als Dienstleister beauftragt werden, die Leistungen dürfen aber nicht von Ihnen persönlich, sondern müssen durch qualifizierte, externe Mitarbeiter Ihres Unternehmens erbracht werden.
2. Beistandspflichten und mögliche Interessenkonflikte
Die Abgrenzung zwischen familiären Beistandspflichten (§ 1618a BGB) und einer vergüteten professionellen Assistenzleistung ist rechtlich entscheidend. Sozialgerichte haben in mehreren Entscheidungen betont, dass die Vergütung von Angehörigen problematisch ist, da die Pflege und Unterstützung von Familienmitgliedern als nicht-kommerzielle Leistung betrachtet wird.
Es ist daher dringend zu empfehlen, die geplante Beauftragung mit dem zuständigen Leistungsträger abzustimmen, um sicherzustellen, dass keine unzulässige Vermischung von familiärer Unterstützung und professionellen Dienstleistungen erfolgt. Zudem sollten Sie die Bewilligungsbescheide und individuellen Vereinbarungen zum Persönlichen Budget genau prüfen, da dort häufig entsprechende Regelungen enthalten sind.
Fazit
Ihr Unternehmen kann grundsätzlich Assistenzleistungen für Ihren Vater erbringen. Allerdings müssen diese Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter Ihres Unternehmens erfolgen. Eine direkte Vergütung für Ihre eigene Tätigkeit als Assistenzkraft ist in der Regel ausgeschlossen. Es empfiehlt sich daher, die konkrete Umsetzung mit dem zuständigen Leistungsträger abzuklären, um spätere rechtliche Probleme oder eine mögliche Rückforderung von Budgetmitteln zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Hussein Madani
Rechtsanwalt