Sehr geehrter Anfragender,
u.U. hat sich die Steuerfahndung zunächst direkt an ebay gewandt und so die Auskunft erhalten. Ohne Kenntnis der Umstände kann dies zwar nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Aufgrund Ihres Sachverhaltes spricht jedoch der erste Anschein dafür. Es ist meiner Ansicht nach nicht davon auszugehen, dass ebay von sich aus die Daten weitergegeben hat.
Da Sie einen Anspruch darauf haben zu erfahren, welchen Daten über Sie gespeichert sind, müsste ebay Ihnen eigentlich eine Aufstellung über alle Auktionen zur Verfügung stellen. Aus Ihrer Frage kann ich nur vermuten, dass dies bislang nicht geschehen ist.
Da die Auktionen maßgeblich sind für die Gebühren von ebay und diese wiederum maßgeblich sind für Bilanzen und STeuern wird ebay die Daten 10 Jahre lang aufbewahren müssen.
Wenn bei Ihnen schon die Steuerfahndung vor Ort war, dann sollten Sie unbedingt einen Anwalt einschalten, der für Sie Akteneinsicht nehmen kann und Ihren Auskunftsanspruch gegenüber ebay durchsetzt. Nur wenn Sie wissen, was das Finanzamt weis (im Zweifelsfall alles!), können Sie sich richtig verteidigen.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning
- Rechtsanwalt -
u.U. hat sich die Steuerfahndung zunächst direkt an ebay gewandt und so die Auskunft erhalten. Ohne Kenntnis der Umstände kann dies zwar nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Aufgrund Ihres Sachverhaltes spricht jedoch der erste Anschein dafür. Es ist meiner Ansicht nach nicht davon auszugehen, dass ebay von sich aus die Daten weitergegeben hat.
Da Sie einen Anspruch darauf haben zu erfahren, welchen Daten über Sie gespeichert sind, müsste ebay Ihnen eigentlich eine Aufstellung über alle Auktionen zur Verfügung stellen. Aus Ihrer Frage kann ich nur vermuten, dass dies bislang nicht geschehen ist.
Da die Auktionen maßgeblich sind für die Gebühren von ebay und diese wiederum maßgeblich sind für Bilanzen und STeuern wird ebay die Daten 10 Jahre lang aufbewahren müssen.
Wenn bei Ihnen schon die Steuerfahndung vor Ort war, dann sollten Sie unbedingt einen Anwalt einschalten, der für Sie Akteneinsicht nehmen kann und Ihren Auskunftsanspruch gegenüber ebay durchsetzt. Nur wenn Sie wissen, was das Finanzamt weis (im Zweifelsfall alles!), können Sie sich richtig verteidigen.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning
- Rechtsanwalt -