Bebauung einer Stützmauer

| 28. November 2024 08:41 |
Preis: 80,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Es besteht zwischen meinem Grundstück und dem Nachbargrundstück eine Stützmauer, die je zur Hälfte zu meinem und zum Nachbargrundstück gehört.
Der Nachbar hat ohne meine Einwilligung und ohne mein Wissen auf diese Stützmauer eine Holzwand aufgebaut. Diese dient u.A. wohl auch zur Abstätzun einer Überdachung. Damit wurde auch ein in meinem Eigentum stehendes Gartenhaus teilweise für mich unzugänglich.
Meine Fragen:
1. ist es ohne baurechtliche Genehmigung möglich, dass er eine Art Garagenbau erstellt und diese dann auf einer gemeinsamen Mauer erstellt wird?
2. Wenn bereits eine grenznahe Garage auf seinem Grundstück vorhanden ist, muss für so eine Bebauung mit Überdachung eine baurechtliche Genehmigung vorliegen?


28. November 2024 | 10:55

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

nachfolgend gestatte ich mir Ihre Fragen zu beantworten:

1. ist es ohne baurechtliche Genehmigung möglich, dass er eine Art Garagenbau erstellt und diese dann auf einer gemeinsamen Mauer erstellt wird?
Das Gesetz sieht in einem solchen Fall einen Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch gegen Ihren Nachbarn gem. § 1004 BGB vor. Ihr Nachbar kann die Grenzmauer, die allein zur Einfriedung dient, nicht als Abstützung für eine Überdachung nutzen. Dies folgt auch aus § 11 Abs. 4 NRG BW, wonach freistehende Mauern mit einem geringeren Abstand von der Grenze als 0,50 m nicht gegen das Nachbargrundstück abgedacht werden dürfen.

2. Wenn bereits eine grenznahe Garage auf seinem Grundstück vorhanden ist, muss für so eine Bebauung mit Überdachung eine baurechtliche Genehmigung vorliegen?

Da die Bebauung des Nachbarn mit Überdachung nicht als Carport bezeichnet werden kann, da ein Carport nur in einer offenen Bauweise errichtet werden und keine geschlossenen Wände zur Nachbarseite aufweisen darf, muss der erforderliche Seitenabstand zu Ihrem Grundstück eingehalten werden. Dies auch deswegen, da der Nachbar bereits über eine grenznahe Garage verfügt. Mithin bedarf es einer Baugenehmigung für den Holzbau des Nachbarn, zumal Ihr Gartenhaus aufgrund dessen teilweise für Sie unzugänglich ist.

Im Ergebnis sollten Sie den Nachbarn auffordern, die Holzwand zu beseitigen. Gleichzeitig sollten Sie die Baubehörde von der Holzwand auf der Mauer unterrichten und zum Einschreiten auffordern.

Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
Peter Dratwa


Bewertung des Fragestellers 30. November 2024 | 08:30

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Wie ich nun weiter verfahren werde, muss meine Entscheidung sein, und die fällt mir schwer. Diese Nachbarschaft ist schon problematisch.
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