Antwort
vonNotar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich bedürfen Anlagen einer Baugenehmigung, § 59 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO). Das Mobilheim ist bei dieser Nutzung als Gebäudeersatz auf Dauer eine bauliche Anlage im Sinne des § 1 SächsBO, weil das Mobilheim nach seinem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest zu Wohnzwecken benutzt zu werden (so die einheitliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte). Dass es dabei auf Rädern steht, ist nicht von ausschlaggebender Bedeutung, es zählt die ortsfeste Verwendung auf Dauer.
Als Gebäude im Sinne des Gesetzes (§ 2 Abs. 2 SächsBO) ist das Mobilheim nicht verfahrensfrei nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO, weil es dafür eine zu große Grundfläche hat.
Das Mobilheim könnte aber nach § 62 Abs. 2 SächsBO genehmigungsfrei sein, wenn es im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und dessen Festsetzungen nicht widerspricht. Davon ist aber nach Ihren Erläuterungen wohl nicht auszugehen (Garten, kein Bauland).
Das bedeutet also in der Tat, dass Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung beantragen müssen. Dabei spielt es rechtlich keine Rolle, dass Sie an der vorgesehenen Stelle das Gartenhaus beseitigen wollen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Danke für die rasche Antwort. Handelt sich es bei der Baugenehmigung um eine ganz normale ( wie für ein Gartenhaus ) oder um eine vereinfachte Baugenehmigung ? Wenn ich das Mobilheim nicht als Mobilheim, sondern als z.B. als Wohnwagen, deklariere, ist dann ev. nur eine Stellgenehmigung fällig ? MfG. J.
Es findet das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren statt.
Auf die Deklaration kommt es nicht an. Maßgeblich ist die konkrete Nutzung. Deshalb kommen Sonderregelungen für Campingnutzungen leider nicht in Betracht.