Bafög und HartzIV & Fahrtgeld bei Praktikum

27. Januar 2009 13:31 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


16:25
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Und zwar bin ich seit 1.10.2008 als Studienabbrecher hilfsbedürftig und wohne mit meiner weiter studierenden Freundin in der sogenannten Bedarfsgemeinschaft.

Ich hatte bis Dezember ein monatliches Einkommen von 240,- Seither habe ich genau 0 Euro. Meine Freundin bekommt Bafög und verdient zusätzlich rund 300,- Euro. Damit sie beim Bafög keinerlei Probleme bekommt.

Nun habe ich nach 3 Monate meinen Bescheid bekommen und es traf mch der Schlag, als ich sah, dass ich laut Auskunft ein Anrecht auf 126,- Euro habe. Nachmehrmaliger Kontaktaufnahme mit der Arge bekam ich dann die Auskunft, dass ich ein so hohes Einkommen hätte. Bis Dezember 240 Euro plus das Bafög meiner Freundin. Ab Dezember ist noch nichts angekommen, da meine Sachbearbeiterin 4 Wochen in Urlaub war und ich ja diesbezüglich Verständnis haben soll. Ist das denn alles rechtens? Schließlich ist Bafög nur ein ein Darlehen und es ist ja nichtmal das Geld meiner Freundin. Auch ihren Nebenverdienst usw. hat sie ja bereits den Bafögamt offen gelegt. Und jetzt wird sie im Prinzip doppelt gestraft. Sie bekommt zwar das Geld, muss mir quasi etwas abgeben, aber dann auch noch zurückzahlen.

Es ist für mich eben nicht möglich einen Lebensunterhalt und Miete mit 126 Euro zu bezahlen. Zumal ich eben keinerlei Einkünfte mehr habe.

Ein anderes Ärgernis ist für mich die Tatsache, dass ich seit 5. Januar ein unbezahltes Praktikum absolviere. Zu dem ich 105km fahren muss. Hierfür muss ich das Geld vorstrecken. Aus Kostengründen fahre ich umständlicherweise mit der Bahn. Nun muss ich aber auch irgendwie zum Bahnhof kommen, das is leider nur mit dem Auto möglich. Auf dem Antrag der Fahrtkostenübernahme stand jetzt aber, dass unabhängig des tatsächlich genutzten Verkehrsmittel. Nun wird mir aber gesagt, dass sie nur die Kosten des Monatstickets üernehmen werden. Und hier fehlt eben die tägliche Strecke zum Bahnhof und zurück von 10km. Reicht es niht, wenn ich sage, dass ich auch teilweise mit dem Auto fahren muss (Verspätung der Bahn-->kein Anschluss mehr). Als Antwort hierauf bekam ich vom Amt, dass sie diese Kosten nicht übernehmen können, da ich mein Großteil im Monat mit der Bahn fahre.

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar
27. Januar 2009 | 14:40

Antwort

von


(344)
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40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
E-Mail: ramameghani@gmx.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Ob die Berechnung in Ihrem Bescheid richtig ist, kann letztendlich nur durch dessen Vorlage geprüft werden. Allerdings ist das Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft insoweit von dem Anspruch in Abzug zu bringen. Hierzu gehört auch das Bafög, da dies gegenüber dem Bezug von ALG II vorrangig ist.

Ob Eingliederungsleistungen erbracht werden, steht im Ermessen der ARGE. Sofern Fahrtkosten erstattet werden, geschieht dies nach § 81 SGB III. Fahrkosten werden in Höhe des Betrages zugrunde gelegt, der bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zu zahlen ist, bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes.

Sie haben dementsprechend leider keinen Regelanspruch auf Übernahme auch der Kosten, die Ihnen durch Nutzung des PKW entstehen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion. Bitte beachten Sie, dass hier lediglich eine erste Einschätzung erfolgen kann. Dies kann die Konsultierung eines Kollegen vor Ort keinesfalls ersetzen. Beachten Se bitte, dass hierdurch zusätzliche Kosten entstehen.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
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Fax. 0211/324021


Rückfrage vom Fragesteller 27. Januar 2009 | 16:14

Sehr geehrter Herr Mameghani,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe nur bezüglich der Versständnis zwei Fragen. Es ist also vollkommen korrekt, wenn man einerseits ein Darlehen für EINE bedürftige Person bewilligt und auf der anderen Seite behauptet, dass davon jetzt ZWEI Personen leben müssen. Habe ich das so dann richtig verstanden.

Die zweite Frage ginge auch in die Richtung. Man bestraft sich quasi selbst, wenn man ehrlich ist und sagt man fährt Bahn. Da man in diesem Fall nur die Tickets bekommt. Würde ich sagen, ich fahr alles mit dem Auto wäre der Höchstsatz in meinen Fall bewilligt. Da ich pro Tag 210 km zurücklege. Ich sehe hier eben ein erheblichen Unterschied, von 480 und 250 Euro. Zumal, wenn ich das Auto durch Verspätungen oder ganze Zugausfälle nutzen muss. Was schon nunmal schon öfters vorkam, es ist in meinem Fall eben keine kurze Strecke, sondern insgesamt 80km sind. Und das zwei mal in der Woche. Dann wäre ich bei ca. 600km auf deren Kosten ich sitzen bleibe bzw. ich zahlen muss. Gibt es hier nicht eben diesen Zusatz unabhängig von tatsächlich genutzten Verkehrsmittel, dieser stand zumindest im Bildungsgutschein oder ist das schon wieder ein ganz anderes Thema ?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit besten Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. Januar 2009 | 16:25

Sehr geehrter Ratsuchender,

letztendlich müsste Ihr Bescheid auf die Rechtmäßigkeit hin geprüft werden. Allerdings stellen Sie eine Bedarfsgemeinschaft dar und in einer solchen wird jeder Person das Einkommen einer anderen angerechnet.

Darüber hinaus haben Sie die konkret entstandenen Fahrtkosten nachzuweisen. Benutzen Sie indes den PKW, werden Ihnen leider gleichwohl nur die - günstigeren - Bahnkosten ersetzt. Letztendlich bedarf es aber auch diesbezüglich einer Prüfung des entsprechenden Bescheides Ihrer ARGE.

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen per Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

RA J.Mameghani

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