Bafög - Mietkostenzuschuss

1. September 2015 13:51 |
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Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich des Mietkostenzuschuss, wenn man bei den Eltern wohnt.
Ich wohne zusammen mit meiner Mutter in einer Mietwohnung. Im Hauptmietvertrag ist meine Mutter eingetragen, ich habe einen Untermietvertrag mit meiner Mutter abgeschlossen.

Gibt es hier tatsächlich nur die geringere Pauschale von 49 €, obwohl ich nicht im elterlichen Eigentum wohne?
1. September 2015 | 14:24

Antwort

von


(1622)
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Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Frage beantworte eich wie folgt.

"Gibt es hier tatsächlich nur die geringere Pauschale von 49 €, obwohl ich nicht im elterlichen Eigentum wohne?"

§ 13 Abs. 2 Ziffer 1 BAföG bestimmt: "Die Bedarfe nach Absatz 1 erhöhen sich für die Unterkunft, wenn der Auszubildende bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 49 Euro [...]."

Es kommt nicht darauf an, dass Sie nicht im elterlichen Eigentum wohnen, wenn Sie mit Ihren Eltern in "häuslicher Gemeinschaft leben" (BAföG VwV zu § 13; 13.2.2).
Es handelt sich um eine Pauschale.

Liegt Ihre Miete über den 49 €, könnten Sie Anspruch auf einen Zuschuss gemäß § 27 Abs. 3 SGB II haben, wenn Ihre Eltern hilfedürftig sind.

> Nach dem BAföG gibt es für Sie tatsächlich nur die 49 €.
> Möglicherweise besteht aber ein Anspruch auf einen "Zuschuss zu ihren angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung" gemäß SGB II.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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