Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Wenn Sie auf das Konto gezahlt haben, das Ihnen vom Verkäufer genannt worden ist, sind Sie Ihrer Zahlungspflicht nachgekommen. Sollte auf dem Briefpapier - für Sie nicht erkennbar - versehentlich eine falsche IBAN angegeben sein, fällt dies in den Verantwortungsbereich des Verkäufers.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Wenn Sie auf das Konto gezahlt haben, das Ihnen vom Verkäufer genannt worden ist, sind Sie Ihrer Zahlungspflicht nachgekommen. Sollte auf dem Briefpapier - für Sie nicht erkennbar - versehentlich eine falsche IBAN angegeben sein, fällt dies in den Verantwortungsbereich des Verkäufers.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-