Auszahlung gemeinsamen Gewinns nicht durchgeführt

6. September 2019 22:38 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


16:56

Zusammenfassung

Vertragliche Ansprüche sind verbindlich und können eingeklagt werden. Voraussetzung für das Vorliegen eines Vertrages ist ein entsprechender Rechtsbindungswille der Parteien.

Guten Tag,

im Dezember letzten Jahres habe ich mit vier anderen Personen an einem Wettbewerb zum Thema Innovation im Gesundheitswesen teilgenommen. Dabei war ein Teammitglied Gründer eines Startups und ein anderes in diesem Startup angestellt. Die anderen drei Teammitglieder, zu denen auch ich gehöre, kannten sich vor dem Wettbewerb nicht und haben sich, wie das für den Wettbewerb auch vorgesehen war, spontan dem Team angeschlossen. Bei diesem Wettbewerb haben alle Teammitglieder über drei Tage verteilt erhebliche Arbeit geleistet; am Ende hat unser Team einen Geldpreis von 2000€ gewonnen. Nach den Regeln des Wettbewerbs durfte das Preisgeld nur an eine Firma ausgezahlt werden, deshalb schlug der Gründer des Startups vor, das Preisgeld vorübergehend anzunehmen und dann jedem Teammitglied 350€ zu überweisen (50€ wollte er jeweils als Entschädigung für den dazugehörigen Aufwand). Dem haben wir zugestimmt, aber trotz wiederholtem Nachfragen per Mail und schließlich einer deutlichen Aufforderung zur Zahlung (ebenfalls per Mail) wurde uns bisher kein Geld überwiesen. Der Startup-Gründer hat mehrmals (per Mail) zugesagt, dass er das Geld bis zu einem bestimmten Zeitpunkt überweisen würde, aber die Überweisung dann mit verschiedenen Begründungen immer verschoben. Auf die Zahlungsaufforderung hat er nicht reagiert.

Meine Frage: Haben wir einen rechtlichen Anspruch auf das Geld und falls ja, wie können wir diesen durchsetzen?

Vielen Dank


Danke im Voraus
6. September 2019 | 23:15

Antwort

von


(1656)
Bertha-von-Suttner-Straße 9
37085 Göttingen
Tel: 0551 70728-16
Web: https://rkm-goettingen.de/gero-geisslreiter-verwaltungsrecht
E-Mail: verwaltungsrecht@rkm-goettingen.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Absprache, die Ihr Team mit dem Startup-Gründer getroffen hat, ist ein verbindlicher Vertrag. Aus diesem Vertrag steht Ihnen ein Anspruch gegen den Startup-Gründer auf Zahlung von 350 Euro an Sie zu.

Der Vertrag betrifft zum einen den Einbehalt einer "Aufwandsentschädigung" von 50 Euro pro Mitglied durch den Startup-Gründer sowie die Annahme des Preisgeldes durch seine Firma und die anschließende paritätische Aufteilung des Preisgeldes dem Grunde nach. Alle Beteiligten hatten den dazu erforderlichen Rechtsbindungswillen. Der Startup-Gründer lässt sich für diese Abwicklung gerade auch durch die "Aufwandsentschädigung" bezahlen.

Diese vertragliche Abrede müssen Sie im Streitfall beweisen. Dazu liegt Ihnen E-Mail-Verkehr mit für Ihren Anspruch verwertbaren Äußerungen des Startup-Gründers vor. Außerdem können Sie die weiteren Gruppenmitglieder in Ihrem Prozess als Zeugen benennen. Ferner ist es lebensfremd anzunehmen, Sie - die übrigen Gruppenmitglieder außerhalb des Startups - hätten der Firma einen bloßen Gefallen getan, für den es keine Gegenleistung gibt.

Sie sollten daher auf Ihrem Anspruch bestehen.

Durchsetzen lässt sich der Anspruch etwa im Wege eines Mahnverfahrens, das jedes betroffene Gruppenmitglied gegen den Startup-Gründer bzw. dessen Firma (hier kommt es auf den konkreten Sachverhalt an) betreibt. Sollte dann am Ende des Mahnverfahrens ein Vollstreckungsbescheid ergehen, könnten Sie daraus vollstrecken.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 7. September 2019 | 13:42

Guten Tag,

habe ich Sie richtig verstanden, dass jedes Teammitglied ein individuelles Mahnverfahren anfangen muss? Oder könnten wir auch ein Mahnverfahren für die gesammelten Forderungen anfangen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. September 2019 | 16:56

Sehr geehrter Fragesteller,

die Formulare sehen vor, dass jeder seinen eigenen Anspruch geltend macht. Das empfiehlt sich hier auch, damit Ihre Kollegen in Ihrem Prozess ggf. als Zeugen gehört werden können.

Beste Grüße von Gero Geißlreiter, Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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