Auszahlung des Guthabens aus Betriebskostenabrechnung

14. Januar 2025 16:32 |
Preis: 40,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 28.11. ist mir die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 per Email zugestellt worden. Daraus ergab sich ein Guthaben von 1680,90€. Mit der BK Abrechnung erfolgte die Anpassung der Betriebskostenvorrauszahlung zum 01.01.2025, sodass es jetzt eine. Warmmiete von 1456,20 ist. Am 10.01. bemerkte ich, dass die Miete für Januar nicht abgebucht und das Guthaben aus meiner BK Abrechnung nicht überwiesen war. Ich informierte die Hausverwaltung und bekam 3 Tage später die Antwort, dass sie es gegen meine Miete verrechnet haben. Ich habe sie darauf hingewiesen, das es nicht rechtens ist, da es im Mietvertrag so nicht geregelt ist.

Meine Fragen:
1. bin ich recht in der Annahme, dass ein Guthaben aus der BkAbrechnung nicht mit der Mieter verrechnet werden darf, wenn es nicht explizit im Mietvertrag so geregelt ist?
2. Ich kann Mahnungen schreiben und Fristen setzen, ich befürchte aber dass diese nicht bearbeitet werden. Was kann ich tun? Ich habe keinen Nachweis über die gezahlte Miete vom Januar.
14. Januar 2025 | 16:55

Antwort

von


(1142)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail: info@kanzlei-ahmadi.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


1. Grundsätzlich ist es so, dass ein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung dem Mieter zusteht und vom Vermieter ausgezahlt werden muss. Eine Verrechnung mit der Miete ist nur dann zulässig, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Da Sie angeben, dass eine solche Regelung in Ihrem Mietvertrag nicht existiert, ist die Verrechnung durch die Hausverwaltung nicht rechtens. Der Vermieter ist verpflichtet, das Guthaben auszuzahlen.



2. Wenn die Hausverwaltung auf Ihre Mahnungen und Fristsetzungen nicht reagiert, haben Sie mehrere Möglichkeiten:



- Sie können den Vermieter schriftlich auffordern, das Guthaben auszuzahlen, und eine angemessene Frist setzen. In diesem Schreiben sollten Sie klarstellen, dass Sie bei Nichtzahlung rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.



- Sollte die Frist verstreichen, ohne dass das Guthaben ausgezahlt wird, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Dies könnte die Einschaltung eines Anwalts oder die Einreichung einer Klage beim zuständigen Amtsgericht umfassen.



- Da Sie keinen Nachweis über die gezahlte Miete für Januar haben, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle zukünftigen Mietzahlungen dokumentieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Es könnte hilfreich sein, die Zahlung der Miete für Januar nachzuweisen, falls dies noch nicht geschehen ist.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


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