Auswirkung von eigener Kündigung auf Arbeitslosengeld

12. Juli 2011 17:21 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich arbeite in einer Unternehmensberatung, in der praktisch das "Up or out" Prinzip gilt. Ich wurde von meinem Chef angesprochen, daß er bei mir kein Potential für eine Beförderung sieht. Er sagte, daß ich daher in der Firma keine langfristigen Perspektiven habe und hat mir angeboten, Überstunden auszuzahlen, mich sofort freizustellen und mir 5 Monate das Gehalt weiter zu zahlen, wenn ich von mir aus kündige.

Fragen:
1. Was für Risiken bezüglich Arbeitslosengeld birgt dies?

2. Worauf muss ich achten, um die negativen Auswirkungen auf meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld so gering wie möglich zu halten? (Formulierungen im Kündigungstext etc.)

3. Worauf sollte ich sonst bei der Kündigungsverhandlung achten/was sollte ich fordern?
12. Juli 2011 | 17:58

Antwort

von


(1622)
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Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail: RA@RA-Peter-Eichhorn.de
Sehrgeehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich wie folgt:

-Bei einem versicherungswidrigen Verhalten ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrfrist (§ 144 Abs. 1 S. 1 SGB III).

§ 144 Abs. 1 S. 2 Ziffer 1 SGB III: "Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst [...] und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe)"

Nach Abs. 3 S. 1 der genannten Vorschift beträgt die Sperrzeit grundsätzlich 12 Wochen.

-Sie brauchen einen wichtigen Grund für Ihre Kündigung wie unzumutbare Arbeitsbedingungen.

-Da Ihnen der Lohn weiter gezahlt werden soll, können Sie die Sperrfrsit überbrücken.
Für die Beratung zu Verhandlungen, ist die Erstberatungsplattform ungeeignet, da Ihre konkrete Situation und der Arbeitsvertrag unbekannt sind

Mit freundlichen Grüßen,

peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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