19. Dezember 2007
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10:49
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas M. Boukai
Kreuzschnabelweg 18
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aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Zur Zeit bestehen kaum Überwachungsmöglichkeiten in Bewährungssachen im Ausland. Zwischenzeitlich ist jedoch ein Abkommen für grenzüberschreitende Bewährungsüberwachung innerhalb der EU zustande gekommen. IN so einem Fall obliegt dann den dortigen Behörden die Überwachung und die Entscheidung über Folgemaßnahmen. Bekanntermaßen fällt Norwegen nicht in den Bereich der EU Staaten. Daher sehe ich hier insofern Bedenken, als das eine Einzelregelung erforderlich wird. In aller Regel wird Ihr Mann eine Meldeauflage bezüglich des Wohnsitzes haben. Er sollte sich umgehend mit dem die Bewährung überwachenden Gericht in Verbindung setzen und anfragen, ob den Plänen seitens des Gerichts Bedenken entgegen stehen.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
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Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -