3. Oktober 2019
|
14:04
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
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E-Mail: info@raschwerin.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst muss man die Mängel nachweisbar beim Vermieter melden und diesen auffordern, die Mängel zu beheben.
Hier wurde zumindest der Lärm gemeldet.
Sofern noch nicht geschehen, müssen auch Schimmel und Heizungsproblematik gemeldet und der Vermieter aufgefordert werden, den Schimmel zu beheben und die Heizung in Gang zu setzen.
Kommt der Vermieter dem auch nicht nach kann man auch außerordentlich kündigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Rückfrage vom Fragesteller
3. Oktober 2019 | 14:09
Reicht das mit dem Lärm aus um fristlos zu kündigen?
Will hier raus
Wann muss ich dann raus gehen?
Gruß
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
3. Oktober 2019 | 14:12
Wenn die Lärmbeeinträchtigung über einen längeren Zeitraum nachweisbar dokumentiert wurde, kann das auch ausreichen für eine solche Kündigung.
Wenn man außerordentlich, also fristlos kündigt, muss man konsequenterweise auch umgehend ausziehen.