Außerordentliche Kündigung Mieter

3. Oktober 2019 13:44 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


14:12
Guten Tag bin in eine Dachgeschoss Wohnung gezogen am 15.08.19
Sofort nach Einzug habe ich extrem viel Lärm aus dem Hausflur vernommen der es mir nicht ermöglicht die Wohnung bestimmungsgemäß zu benutzen
An Schlaf ohne Ohrstöpsel ist nicht zu denken und arbeiten am PC in. Unmöglich
Verursacht durch zuwerfen von Türen, Streitigkeiten ausgetragen im Hausflur, lautes hundegebell und schreiende Kinder
Der Vermieter hat einen Aushang aufgrund meiner Beschwerde gemacht, aber es wird immer schlimmer
Ich arbeite in der Nachtschicht
Somit bin ich auf Schlaf angewiesen
Zusätzlich ist Schwarz Schimmel im Badezimmer und die Heizung läuft selbst bei 8 Grad Außentemperatur nicht.
Kann ich fristlos kündigen
Die Situation macht mich krank
Bitte um Hilfe


Einsatz editiert am 03.10.2019 13:52:35
3. Oktober 2019 | 14:04

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Zunächst muss man die Mängel nachweisbar beim Vermieter melden und diesen auffordern, die Mängel zu beheben.

Hier wurde zumindest der Lärm gemeldet.

Sofern noch nicht geschehen, müssen auch Schimmel und Heizungsproblematik gemeldet und der Vermieter aufgefordert werden, den Schimmel zu beheben und die Heizung in Gang zu setzen.

Kommt der Vermieter dem auch nicht nach kann man auch außerordentlich kündigen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 3. Oktober 2019 | 14:09

Reicht das mit dem Lärm aus um fristlos zu kündigen?
Will hier raus
Wann muss ich dann raus gehen?
Gruß

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Oktober 2019 | 14:12

Wenn die Lärmbeeinträchtigung über einen längeren Zeitraum nachweisbar dokumentiert wurde, kann das auch ausreichen für eine solche Kündigung.

Wenn man außerordentlich, also fristlos kündigt, muss man konsequenterweise auch umgehend ausziehen.

ANTWORT VON

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