Aussage verweigern als Ehepartner

| 4. März 2025 08:27 |
Preis: 30,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


07:11
Im Strafverfahren gegen meine Frau wegen Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse, wurde ich als Zeuge geladen.
Meine Frau war selbständige Ärztin in eigener Praxis und ich habe in der Praxis gearbeitet und war bei ihr angestellt.
Meine Frau ist mittlerweile berentet.

Meine Frau geht ohne eigenen Anwalt zu der Verhandlung.

Ich möchte vor dem Amtsgericht keine Aussage machen:
1. Wie lautet der Wortlaut für mich in der Verhandlung?
2. Kann ich nach diesem Satz den Gerichtssaal und das Amtsgericht sofort verlassen?
Vielen Dank
4. März 2025 | 09:05

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vor der Aussage werden Sie durch das Gericht belehrt.

Unter anderem wird Ihnen gesagt, dass Sie als Ehemann nicht aussagen müssen. Das Gericht fragt Sie dann, ob Sie aussagen wollen. Es reicht dann ein einfaches : Nein, ich will nicht aussagen.

Sie dürfen das Gericht aber nur dann verlassen, wenn das Gericht Sie ausdrücklich entlässt. Sie dürfen also nicht einfach aufstehen und gehen.

Sie können aber das Gericht auch höflich fragen, ob Sie gehen können. Das Gericht wir Ihnen dann antworten. Da Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wird aller Voraussicht nach das Gericht Sie auch entlassen; aber darauf müssen Sie warten.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 5. März 2025 | 07:03

Guten Morgen sehr geehrte Frau True-Bohle und vielen Dank für Ihre Antwort.

Beinhaltet mein Recht auf Zeugnisverweigerungs auch, dass ich keine Aussage zu den Personalien meiner Frau machen muss?
Dass ich z.B. nicht bestätigen muss, dass sie Frau Dr. XYZ ist?

Vielen Dank, werte Frau True-Bohle

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. März 2025 | 07:11

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie müssen nur Angaben Ihr Ihrer Person und Tatsache, dass die Angrklagte Ihre Frau ist machen.

Mehr istr nicht erforderlich. Danach können Sie die Aussage verweigern.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

Bewertung des Fragestellers 5. März 2025 | 08:13

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 5. März 2025
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