Sehr geehrte Fragestellerin,
die Aussage der Krankenversicherung ist so pauschal nicht richtig.
Sie dürfen während der Krankschreibung alles tun, was dem Heilungs- und Genesungsprozess nicht entgegensteht.
Ich rate Ihnen daher, den behandelnden Arzt zu befragen, wie er dies beurteilt und Ihnen ggf. eine Bescheinigung für die Krankenkasse auszustellen, dass er den Urlaub befürwortet.
Diese schicken Sie dann an Ihre Krankenkasse.
Möglicherweise ist hier einfach am Telefon durch die SB eine pauschale Auskunft erteilt worden.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
die Aussage der Krankenversicherung ist so pauschal nicht richtig.
Sie dürfen während der Krankschreibung alles tun, was dem Heilungs- und Genesungsprozess nicht entgegensteht.
Ich rate Ihnen daher, den behandelnden Arzt zu befragen, wie er dies beurteilt und Ihnen ggf. eine Bescheinigung für die Krankenkasse auszustellen, dass er den Urlaub befürwortet.
Diese schicken Sie dann an Ihre Krankenkasse.
Möglicherweise ist hier einfach am Telefon durch die SB eine pauschale Auskunft erteilt worden.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin