4. Februar 2025
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18:04
Antwort
vonRechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
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E-Mail: fea@smart-advo.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht gemäß § 5 SGB V. Diese Pflicht gilt für alle Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Da Sie in Deutschland gemeldet sind und eine Niederlassungserlaubnis besitzen, könnte die Krankenversicherungspflicht auf Sie zutreffen, insbesondere wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland als gewöhnlich angesehen wird. Da Sie jedoch nur 4-5 Monate pro Jahr in Deutschland verbringen, könnte argumentiert werden, dass Ihr gewöhnlicher Aufenthalt weiterhin in den USA liegt. Dies ist jedoch eine Frage der genauen Umstände und könnte im Zweifelsfall von den deutschen Behörden geprüft werden. In Ihrer Situation ist es wichtig den regelmäßigen Aufenthalt in Deutschland gut zu begründen, damit kein gewöhnlicher Aufenthalt festgestellt werden kann.
2. Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung, die in der Regel zusammen mit der Krankenversicherung abgeschlossen wird. Wenn Sie der Krankenversicherungspflicht in Deutschland unterliegen, müssten Sie auch Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen.
3. Wenn Sie der Versicherungspflicht in Deutschland unterliegen und dieser nicht nachkommen, könnten theoretisch Nachzahlungen und möglicherweise auch Strafzahlungen auf Sie zukommen. Dies hängt jedoch von den genauen Umständen Ihres Aufenthalts und Ihrer Versicherungssituation ab. Da Sie bereits eine Krankenversicherung in den USA haben, die jedoch nicht alle Anforderungen der deutschen GKV/PKV erfüllt, sollten Sie dies mit Ihrer deutschen Krankenkasse oder einem spezialisierten Berater klären, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
Es wäre ratsam, sich mit einer deutschen Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um Ihre spezifische Situation zu klären und sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
El-Zaatari
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari