Ausbeutung/Betrug Gemeinschaftsprojekt Bauernhof

2. November 2023 16:29 |
Preis: 48,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Ich habe die letzten 4 Jahre damit verbracht in einem alternativen Gemeinschaftsprojekt zu leben und eine alte Ruine von Bauernhof zu renovieren und sanieren . Die Eigentümer sind 2 Freunde.
Mir wurde versprochen für einen Preis der meine jahrelange Arbeit und auch finanzielle Investition mit einberechnet mit ins Grundbuch aufgenommen zu werden. Letztes Jahr im Oktober haben wir schliesslich zu dritt einen zunächst mündlichen Vetrag geschlossen und den Preis und die Abwicklung geplant . Da einer der Eigentümer auf eine Monate Lange reise ging , mussten wir den Notartermin verschieben und ich wurde gebeten bis dahin darauf zu vertrauen dass der Vertrag quasi von allen Seiten bereits steht.
Weitere 6 Monate Arbeit auf dem Hof später hat sich eben diese Eigentümerin umentschieden, möchte Ihr versprechen nicht halten und die jahrelang von mir aufgewertete Immobilie für sich alleine haben.
Ich habe keinen Zweifel , dass diese Vorgehensweise Betrug und Unrecht ist .

Meine Frage : Habe ich eine Rechtsgrundlage dagegen zu klagen. Und so entweder Teile der Immobile oder nachträglich Lohn für meine geleistete Arbeit zu bekommen?

(Es gibt reichlich Zeugen zu dem Sachverhalt und auch andere Personen die in einer ähnlichen Situation sind wie ich . )
2. November 2023 | 18:42

Antwort

von


(1253)
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
Tel: 01722456077
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
E-Mail: razermarquess@gmail.com
Guten Abend,

grundsätzlich haben auch mündliche Verträge im deutschen Recht Bestand. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen das Gesetz eine bestimmte Form vorschreibt. Eine dieser Ausnahmen ist der Kaufvertrag über ein Grundstück. Nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein Vertrag, durch den sich eine Partei verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, nur gültig, wenn der Vertrag notariell beurkundet wird.
Da in Ihrem Fall kein notariell beurkundeter Vertrag vorliegt, ist der mündlich geschlossene Vertrag leider nicht gültig. Sie könnten jedoch versuchen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hierfür müssten Sie allerdings (etwa durch Zeugen) nachweisen können, dass die Eigentümerin Ihnen gegenüber eine verbindliche Zusage gemacht hat und Sie etwa aufgrund dieser Zusage Investitionen getätigt haben.
In der Praxis ist es oft schwierig, solche Ansprüche durchzusetzen, insbesondere wenn es um mündliche Zusagen geht.

Beste Grüße


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