16. November 2010
|
20:26
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworte:
Hinsichtlich des Widerrufs kann ich mich Ihren Ausführungen nur anschließen, es gibt kein generelles Widerrufsrecht bei Verträgen, auch nicht für Verbraucher.
Das Kündigungsrecht richtet sich grundsätzlich nach dem von Ihnen unterzeichneten Vertrag, wenn dort nichts bestimmt ist können Sie jederzeit kündigen.
Dieses Kündigungsrecht hilft Ihnen jedoch nicht bzgl. der oben erwähnten Aufwendungsersatzansprüche. Diese beziehen sich ja auf die Aufwendungen die während der Vertragslaufzeit entstanden sind.
Hinsichtlich der Aufwendungsansprüche eines Maklers gilt: Diese sind nur zu ersetzen wenn sie
a) im Vertrag vereinbart waren und
b) soweit sie sich auf den tatsächlichen Aufwand im Rahmen des konkreten Auftrags beziehen.
Mit anderen Worten: Der Makler hat nur einen Anspruch insoweit es sich um tatsächliche Aufwendungen handelt, es darf also z.B. kein verkappte Vertragsstrafe wegen Beendigung des Vertrages sein.
Daher hat der Makler natürlich die oben aufgeführten Kosten konkret nachzuweisen (!) und nicht lediglich zu behaupten. Wenn der Makler mehrere Besichtigungen geltend macht, dann sollten Sie Namen, Adressen und Zeitpunkt der Besichtigung der angeblichen Interessenten von dem Makler erfragen.
Ansonsten sollten Sie nur die vom Makler konkret nachgewiesen Kosten ersetzen und die Zahlung der sonstigen Ansprüche ablehnen.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen helfen und bedanke mich für eine positive Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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