Aufenthaltsbestimmungsrecht & Richter noch nicht entgültig entschieden

16. November 2006 22:46 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Hallo mein Name ist *****,


kurz zur Sachlage:
Meine Frau hat vor vier Monaten mich verlassen und unseren gemeinsamen drei Jährigen Sohn mitgenommen. Ich wurde nicht informiert wo sie sich aufhält und wie es meinem Kind geht. Seit diesen vier Monaten habe ich meinen Sohn nur ein einziges Mal gesehen (Zufällig).
Mein Wohnsitz ist in Berlin und das zufällige Treffen hat in Westdeutschland (Hamburg) stattgefunden.
Heute war beim Gericht ein Termin wegen Verhandlung zur Scheidung und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Vorwurf meiner Noch-Ehefrau:
Betrug mit einer anderen Frau (schuldig) und häusliche Gewalt (nicht schuldig)

Ergebnis der heutigen Verhandlung:
Der Richter hat das Verhalten meiner Noch-Ehefrau (Entwendung meines Sohnes von mir) sehr stark kritisiert und auch zum Ausdruck gebracht, das das noch folgen haben wird.

Der Betrug mit einer anderen Frau wurde von Seiten des Richters als Grund für die Scheidung (anerkannt), auch ohne ein Jahr Trennungszeit.

Der Anwalt meiner Noch-Ehefrau, legte heute dem Gericht eine Zeugenaussage der Dame (mit der ich meine Frau betrogen habe)vor, die besagt:

das Sie und ich gemeinsam im Besein meines Kindes Kokain eingenommen haben sollen.

Dieses entspricht in keiner Form der Wahrheit.

Durch diese Zeugenaussage, von der mein Anwalt keine Abschrift bekommen hat, führte dann dazu, das der Richter sich entschieden hat, die Zeugin vorzuladen. Ich wurde nicht zu Wort gelassen und die Einwände von meinem Anwalt wurden vom Richter nicht zur Kenntnis genommen.

Vorsorglich hatte ich mich einem Drogentest unterzogen und das Ergebnis beigehabt, was dem Richter nicht interessiert hat. Auch habe ich vom Jugendamt und von der Kindertagesstädte Schreiben, die meine Führsorge für das Kind bezeugen. Dieses interessierte den Richter aber auch nicht.

Der Aufenthaltsort wurde mir nicht bekannt gegeben und ich muss immer noch darauf warten, das ich meinen Sohn sehen kann.

Meine Fragen:
Ist das Verhalten des Richters rechtlich?
Kann ich einen Antrag auf neue Verhandlung mit einem anderen Richter stellen, da ich der Meinung bin, das Richter Voreingenommen war?
Ist es ratsam einen zweiten Anwalt einzuschalten?

Bitte um baldige Antwort!!!
21. November 2006 | 18:45

Antwort

von


(204)
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E-Mail: reeder@kanzlei-reeder-berlin.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:


1. An der Entscheidung des Richters, die Zeugin vorzuladen, gibt es nichts zu beanstanden. Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt auch der Amtsermittlungsgrundsatz. Das bedeutet, das Gericht ist verpflichtet, alle entscheidungserheblichen Tatsachen zu ermitteln. Ein möglicher Drogenmissbrauch Ihrerseits ist selbstverständlich eine entscheidungserhebliche Tatsache.


2. Nach § 42 ZPO kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Die Ablehnung findet statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Meines Erachtens ist das, was Sie diesbezüglich schildern, nicht ausreichend.

3. Sie können nur einen Anwalt mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragen. Möchten Sie den Anwalt wechseln, so müssen Sie zunächst den Mandatsvertrag mit Ihrem gegenwärtigen Anwalt kündigen.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Gerne können Sie noch eine kostenlose Nachfrage stellen.


Sabine Reeder
Rechtsanwältin


Meine Antwort umfasst nur die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden. Für eine verbindliche Bewertung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vonnöten, die im Rahmen einer Online-Beratung nicht möglich ist.


Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht

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