7. Mai 2008
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16:50
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
Hauptstraße 16 a
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E-Mail: info@kanzlei-roth.de
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Wenn Ihnen die Änderung ihrer Vertragsbedingungen nicht bekanntgegeben worden ist, wäre diese Änderung auch nicht wirksam.
Das bedeutet für Sie, dass ein neuerlicher Vertrag mit Arcor nicht wirksam wäre.
Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Umzugs obliegt Ihnen grundsätzlich nicht, es sei denn, der Provider kann seine Leistung an dem neuen Wohnort nicht erbringen.
Wegen Umzugs haben Sie aber nicht gekündigt, sondern wegen falscher Rechnungsstellung.
Der Vertrag ist insoweit beendet, da die Kündigung von Arcor bereits bestätigt worden ist.
Damit sind Sie aus dem Vertrag entlassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -
Hamburg 2008
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Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Rückfrage vom Fragesteller
7. Mai 2008 | 17:13
Lieber Herr Roth,
vielen Dank für die schnelle Beantwortung!
Verstehe ich Ihre Antwort richtig, dass ich durch den Umzug keinen weiteren Vertrag unterschreiben muss und auf die Erfüllung des Vertrages (auch an der neuen Anschrift)durch Arcor bis zum Ende der Kündigung bestehen kann?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
7. Mai 2008 | 18:48
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Ja, Sie haben meine Ausführungen richtig verstanden.
Sollte Arcor eine andere Auffassung vertreten, so setzen Sie sich mit mir in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -
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