Arbeitszeugnis deuten/ Formulierungen

18. Dezember 2016 11:21 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte/r Anwalt/in,
ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir bei der Deutung eines Teils meines Zeugnisses behilflich sein könnten, da ich bisher recht unglücklich damit bin.
Vielen herzlichen Dank im Voraus und beste Grüße.

"XY hat während ihrer Tätigkeit als Werkstudentin unter Beweis gestellt, dass sie sich kurzfristig in neue Aufgaben einarbeiten kann. Nach kurzer Zeit setzte sie die erarbeiteten Fachkenntnisse sehr erfolgreich in die Praxis um. Zudem zeigte XY eine sehr schnelle Auffassungsgabe, sie dachte jederzeit mit und erledigte die ihr übertragenen Aufgaben selbständig. Sie war auch in Zeiten hoher Arbeitsanfalls immer belastbar und zeichnete sich durch eine sehr gute Arbeitsweise aus. Die von XY erbrachten Leistungen zeigten große Initiative sowie ein überdurchschnittliches Engagement. Sie erledigte ihre Aufgaben in lobenswerter Weise, wobei die Arbeitsqualität jederzeit weit über den Anforderungen lag.
Zusammenfassen können wir sagen, dass wir mit ihren Leistungen stets in vollem Maße zufrieden waren.
Ihr Auftreten war jederzeit vorbildlich. In ihrem Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen verstand XY es stets, eine vertrauensvolle und offene Atmosphäre zu schaffen. Sie war stets eine vorausschauende Gesprächspartnerin und wurde aufgrund ihrer unkomplizierten und sachlichen Art von unseren Kunden und Geschäftspartnern stets sehr geschätzt.
Das studentische Arbeitsverhältnis endet heute auf eigenen Wunsch von XY. Wir danken ihr für die stets guten Leistungen und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Für die Zukunft wünschen wir ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
18. Dezember 2016 | 12:10

Antwort

von


(731)
Tessiner Str. 63
18055 Rostock
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Web: https://doreen-prochnow.de
E-Mail: doreen-prochnow@gmx.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ersteinmal einen herzlichen Glückwunsch zur positiven Leistungsbewertung. Sie bekommen ein Zeugnis ausgestellt, dass ihnen bescheinigt hoch engagiert und sehr erfolgreich zu arbeiten, sowie alles neue schnell begreifen und umsetzen zu können.

Das Zeugnis ist eine gute Zwei mit deutlicher Tendenz zur 1. ( der gesamte erste Absatz). Leider widerspricht diese Aussage den zusammenfassenden Sätzen ("Leistungen stets in vollem Maße zufrieden waren", "stets guten Leistungen" = beides eine 2.), Würde diese Sätze leicht verändert werden in ein "stets in vollstem" Maße zufrieden und " stets sehr guten lesitungen" , wäre es eine fantastische Eins. Dies würde auch den Ausführungen im 1. Absatz voll und ganz entsprechen, wo ihre Leistung als sehr engagiert, positiv, selbständig und erfolgreich beschrieben wird.

Auch die Einschätzung ihrer Persönlichkeit ihres Auftretens und ihrer Kommunikation ist eigentlich sehr postitiv. Hier stört mich jedoch ein Satz bezw. eine Wortwahl sehr: "In ihrem Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen verstand XY es stets, eine vertrauensvolle und offene Atmosphäre zu schaffen." Dies kann positiv gemeint sein- wovn ich bei dem restlichen Zeugnis ausgehe, es läßt aber auch eine Interpretation in die Richtung zu, dass sie sich ihren Vorgesetzten gegenüber sexuell sehr offen gegeben haben. Hierauf lässt die Wortwahl "verstand es stets" "vertrauensolle und offene Atmosphäre" schließen.

Vielleicht ist es möglich hier mit ihrem Arbeitgeber insofern zu vereinbaren, dass dieser Satz neutraler formuliert oder ganz rausgenommen wird. Eine neutralere Formulierung wäre z.B.: "Mit ihren Kollegen und Vorgesetzten pflegte sie eine sympathisch offenen und daher vertrauensvollen Umgang aufgrund einer Freundlichen, konstruktiven und sehr sachlichen Kommunikation."

Ich nehme an die Dopplung des letzten Satzes ist ein reines Versehen, dass bestimmt noch korrigierbar ist. Vielleicht kann man aufnehmen " Wir bedauern sehr, dass das studentische Arbeitsverhältnis heute auf eigenen Wunsch von XY endet." Ein Muss ist dies jedoch nicht, es rundet das Bild lediglich ab.

Alles in allem war ihr Arbeitgeber mit ihnen sehr zufrieden und ich gehe davon aus , dass der doppeldeutige Satz ein versehen ist und sich leicht im direkten Gespräch korrigieren lässt. Hierzu viel Erfolg und noch mal Glückwunsch.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Doreen Prochnow

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