12. Oktober 2023
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15:15
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail: info@kanzlei-ahmadi.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gilt, dass die Fahrzeit vom Hotel zur Arbeitsstelle und zurück als Arbeitszeit angesehen werden kann, insbesondere wenn der Arbeitnehmer während dieser Zeit im Besitz von Arbeitsmitteln ist und/oder arbeitsbezogene Aufgaben erfüllt. Die Ermittlung wird von der Rechtsprechung anhand der sog. Beanspruchungstheorie vorgenommen. Maßgeblich ist daher, ob der Beschäftigte seine Zeit während der Fahrt frei nutzen kann, oder in die betrieblichen Belange eingebunden ist. In Ihrem Fall sind die Techniker mit dem Fahren und Lenken des Firmen-Pkw beschäftigt, sodass die Fahrzeiten als Arbeitszeit einzustufen sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt