Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Genehmigungspflicht zur Nebenbeschäftigung trägt dem Interesse des Arbeitgebers Rechnung, dass SIe nicht etwa in eine Konkurrenzsituation kommen oder sich ausserhalb der vertraglichen Arbeit gefährden, verausgaben oder ähnliches.
Mit der Nebentätigkeit standen Sie in keinem Konkurrenzverhältnis zu der Arbeit und ihr Arbeitgeber hätte ihnen die Tätigkeit auch gestattet bzw. gestatten müssen ( zumindest im Regelfall )
DIe Verletzung der Mitteilungspflicht wird daher keine schwerwiegenden Konsequenzen haben; allerdings hätte der Arbeitgeber, wie bei jeder Verletzung der Dienstpflichten, das Recht, ihnen eine arbeitsrechtliche Abmahnung zu erteilen.
Kündigen oder eine Geldstrafe auferlegen kommt jedoch nicht in Betracht. Insofern kann ausser einer Abmahnung im Regelfall nichts passieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Genehmigungspflicht zur Nebenbeschäftigung trägt dem Interesse des Arbeitgebers Rechnung, dass SIe nicht etwa in eine Konkurrenzsituation kommen oder sich ausserhalb der vertraglichen Arbeit gefährden, verausgaben oder ähnliches.
Mit der Nebentätigkeit standen Sie in keinem Konkurrenzverhältnis zu der Arbeit und ihr Arbeitgeber hätte ihnen die Tätigkeit auch gestattet bzw. gestatten müssen ( zumindest im Regelfall )
DIe Verletzung der Mitteilungspflicht wird daher keine schwerwiegenden Konsequenzen haben; allerdings hätte der Arbeitgeber, wie bei jeder Verletzung der Dienstpflichten, das Recht, ihnen eine arbeitsrechtliche Abmahnung zu erteilen.
Kündigen oder eine Geldstrafe auferlegen kommt jedoch nicht in Betracht. Insofern kann ausser einer Abmahnung im Regelfall nichts passieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen