Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Satz 1 ist in Ordnung.
Was Satz 2 betrifft ist diese Klausel so formuliert unwirksam.
Sie dürfen eine Nebenbeschäftigung ausüben, ohne dass Sie die schriftliche Zustimmung vom Arbeitgeber benötigen.
Sie müssen diese Tätigkeit lediglich anzeigen, damit der Hauptarbeitgeber weiß woran er mit Ihnen ist. Die Klausel ist wahrscheinlich auch so gewollt.
Aus Konkurrenzgründen, wenn Sie also bei einem direkten Wettbewerber bzw. Konkurrenten arbeiten oder arbeiten wollen, kann Ihnen das der Arbeitgeber dann aber untersagen. Deshalb kann er eben auch verlangen, dass Sie ihm sagen wo sie noch arbeiten.
Wenn Sie allerdings ständig übermüdet sind oder ihre Leistung nicht bringen, kann das zu einer Abmahnung und im Wiederholungsfall natürlich zu einer Kündigung führen.
Sie können sich auch an einer anderen Firma beteiligen, sofern es sich nicht um ein Konkurrenzunternehmen handelt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen