Arbeitserlaubniss

24. März 2006 20:55 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von


23:03
Hallo,
Ich bin der Pole, und ich arbeite bei polnische Firma schon 9 Jahre in Deutschland (momentan ich arbeite seit Januar 2002 bis heute ständig). Jetzt möchtet die deutsche Firma mich beschäftigen, ist es möglich
24. März 2006 | 21:17

Antwort

von


(22)
Turnerstr. 49
33602 Bielefeld
Tel: 0521/5577117
Web: https://www.recht-und-friedlich.de
E-Mail: kontakt@recht-und-friedlich.de
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Angaben folgendermaßen beantworten möchte:

Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass Sie bisher als sogenannter entsandter Arbeiter in Deutschland tätig waren. Leider schreiben Sie nicht, in welchem Bereich Sie arbeiten (z. B. Baugewerbe, Reinigungsgewerbe, Hotel- und Gaststättengewerbe usw.).
Dies wäre aber für die Beantwortung Ihrer Frage wichtig. Bitte reichen Sie diese Information doch im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion noch nach.
Auch wäre es wichtig zu wissen, ob Sie Grenzgänger sind, d. h. ob Sie jeden Tag nach der Arbeit nach Polen zurückfahren und dort wohnen, oder ob Sie in Deutschland wohnen.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich Ihre Frage aufgrund der umfangreichen Spezialregelungen erst nach dem Erhalt dieser Informationen eingehend beantworten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Iris Sümenicht
Rechtsanwältin


Rückfrage vom Fragesteller 24. März 2006 | 21:35

Ich wohne in Deutschland, ich bin kein Grenzgänger. Ja haben Sie Recht ich als entsandter Arbeiter in Deutschland tätig bin, und ich arbeite als Bauleiter bei Gerüstbauarbeiten.
Deutsche Firma arbeitet in Bereich Industrieservice.

Ich bedanke für Ihre Antwort.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. März 2006 | 23:03

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre ergänzenden Informationen. Ihre Frage möchte ich nun wie folgt beantworten:

Da Sie im Baugewerbe tätig sind, brauchen Sie nach der aktuellen Übergangsregelung für Bürger aus den neuen EU-Staaten eine Arbeitserlaubnis, um ein Beschäftigungsverhältnis bei einem deutschen Arbeitgeber einzugehen. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass Sie für die deutsche Firma ebenfalls als Bauleiter arbeiten würden (sollte das nicht der Fall sein, kontaktieren Sie mich bitte für eine weitere Nachfrage per email unter kontakt@kanzlei-suemenicht.de ).

Hierfür müssen Sie sich an die Agentur für Arbeit, die für Ihren Wohnort zuständig ist, wenden und eine sogenannte Arbeitserlaubnis-EU beantragen. Dort sollten Sie das konkrete Beschäftigungsangebot der deutschen Firma vorlegen bzw. angeben. Die Agentur für Arbeit wird dann prüfen, ob Ihnen eine Arbeitserlaubnis-EU erteilt werden kann.
Da dies von vielen Faktoren abhängt (unter anderem davon, wie die konkrete Beschäftigung aussehen soll), kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht versprechen, dass Sie mit Ihrem Antrag auch tatsächlich Erfolg haben werden. Sie sollten es aber auf jeden Fall versuchen, denn schließlich haben Sie nichts zu verlieren!

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und hoffe, ich konnte Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Iris Sümenicht
Rechtsanwältin

ANTWORT VON

(22)

Turnerstr. 49
33602 Bielefeld
Tel: 0521/5577117
Web: https://www.recht-und-friedlich.de
E-Mail: kontakt@recht-und-friedlich.de
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Sozialrecht, Kindschaftsrecht, Lebenspartnerschaftsrecht, Sozialversicherungsrecht, Familienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...