Antwort
vonRechtsanwältin Iris Sümenicht
Turnerstr. 49
33602 Bielefeld
Tel: 0521/5577117
Web: https://www.recht-und-friedlich.de
E-Mail: kontakt@recht-und-friedlich.de
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Angaben folgendermaßen beantworten möchte:
Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass Sie bisher als sogenannter entsandter Arbeiter in Deutschland tätig waren. Leider schreiben Sie nicht, in welchem Bereich Sie arbeiten (z. B. Baugewerbe, Reinigungsgewerbe, Hotel- und Gaststättengewerbe usw.).
Dies wäre aber für die Beantwortung Ihrer Frage wichtig. Bitte reichen Sie diese Information doch im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion noch nach.
Auch wäre es wichtig zu wissen, ob Sie Grenzgänger sind, d. h. ob Sie jeden Tag nach der Arbeit nach Polen zurückfahren und dort wohnen, oder ob Sie in Deutschland wohnen.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich Ihre Frage aufgrund der umfangreichen Spezialregelungen erst nach dem Erhalt dieser Informationen eingehend beantworten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Sümenicht
Rechtsanwältin
Ich wohne in Deutschland, ich bin kein Grenzgänger. Ja haben Sie Recht ich als entsandter Arbeiter in Deutschland tätig bin, und ich arbeite als Bauleiter bei Gerüstbauarbeiten.
Deutsche Firma arbeitet in Bereich Industrieservice.
Ich bedanke für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre ergänzenden Informationen. Ihre Frage möchte ich nun wie folgt beantworten:
Da Sie im Baugewerbe tätig sind, brauchen Sie nach der aktuellen Übergangsregelung für Bürger aus den neuen EU-Staaten eine Arbeitserlaubnis, um ein Beschäftigungsverhältnis bei einem deutschen Arbeitgeber einzugehen. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass Sie für die deutsche Firma ebenfalls als Bauleiter arbeiten würden (sollte das nicht der Fall sein, kontaktieren Sie mich bitte für eine weitere Nachfrage per email unter kontakt@kanzlei-suemenicht.de ).
Hierfür müssen Sie sich an die Agentur für Arbeit, die für Ihren Wohnort zuständig ist, wenden und eine sogenannte Arbeitserlaubnis-EU beantragen. Dort sollten Sie das konkrete Beschäftigungsangebot der deutschen Firma vorlegen bzw. angeben. Die Agentur für Arbeit wird dann prüfen, ob Ihnen eine Arbeitserlaubnis-EU erteilt werden kann.
Da dies von vielen Faktoren abhängt (unter anderem davon, wie die konkrete Beschäftigung aussehen soll), kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht versprechen, dass Sie mit Ihrem Antrag auch tatsächlich Erfolg haben werden. Sie sollten es aber auf jeden Fall versuchen, denn schließlich haben Sie nichts zu verlieren!
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und hoffe, ich konnte Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Sümenicht
Rechtsanwältin