23. April 2024
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14:15
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gut, eine Arbeitsaufnahme geht in der Tat nur mittels einer Aufenthaltserlaubnis u. a., die dazu berechtigt.
Diese lag nicht vor, aber man hat Ihnen auch einen Antrag dahingehend praktisch verweigert.
Dieses darf auch nicht außer Acht gelassen werden.
Da aber hier Weiterungen von der Behörde angedroht sind, sollten Sie am besten vor Ort eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragen, die bzw. der sich der Sache weiter annimmt.
Den es geht schließlich um mindestens
- ein Bußgeldverfahren
- Ihre Arbeitstätigkeit
- das richtige Verhalten gegenüber Zoll und Ausländerbehörde.
Da ist eine weitere anwaltliche Tätigkeit sehr ratsam.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg